Rechtssatz: Ist der Berufungswerber Kühlmöbel- und E-Gerätehändler und ist er zur Zurücknahme von Kühlgeräten verpflichtet, sodass von einem regelmäßigen Anfall an gefährlichen Abfällen und/oder Altölen auszugehen ist; so ist dieser als Abfallerzeuger iSd Abfallwirtschaftsgesetzes anzusehen. Der Berufungswerber hat auch seiner Aufzeichnungspflicht nach § 14 Abs AWG nicht entsprochen, wenn er lediglich Zahlungsbestätigungen des örtlichen Altstoffsammelzentrums vorlegen kann. § 15 Abs 2 Z 2 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß der von der belangten Behörde angewendeten Strafbestimmung (§ 39 Abs. 1 lit. b Z 23 AWG 1990) ist zu bestrafen, ?wer entgegen § 36 Abfälle oder Altöle ohne die erforderliche Bewilligung oder entgegen Art. 25 Abs. 2 der EG-Verbringungs-verordnung verbringt oder Auflagen in Bescheiden gemäß § 36 nicht einhält". Aus dem Kontext der zitierten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass die Einhaltung dieser Verfahrensvorschriften die ?notifizierende Person" betreffen. Daraus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer auf seinem Anwesen Fahrzeuge (Autowracks) der Marke Subaru und Motoren der Marke Mazda, Nissan und Subaru, welche Betriebsmittel, wie z.B. Motoröl, Getriebeöl usw. beinhalten, und Batterien lagert, obwohl das Ablagern von gefährlichen Abfällen außerhalb einer genehmigten Untertagdeponie unzulässig ist, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Abfall, Abfalllagerung, gefährlicher Abfall, Fahrzeuge, Autowracks, Betriebsmittel, Getriebeöl, Motoröl, Untert... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß nachfolgendes vorgeworfen: "Der Beschuldigte X.X., geb. 08.04.1961, 5450 Werfen, hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H. Entsorgung GmbH, 6500 St. Johann i. Pongau, und sohin als das gemäß § 9 Abs 1 VStG, BGBl Nr. 52/1991 idgF (kurz VStG) zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass von der H. Entsorgung GmbH an nachfolgenen Tagen gefährlicher Abfall, nämlich "S... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 15 AWG ist das Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen erlaubnispflichtig. Abfallbesitzer dürfen gefährliche Abfälle, Problemstoffe und Altöle nur an derartige Sammler und Behandler übergeben. § 17 AWG legt allgemeine Sorgfaltsmaßstäbe fest, die beim Umgang mit gefährlichen Abfällen und Altölen von jedem Abfall(Altöl-)besitzer einzuhalten und mit § 39 AWG sanktioniert sind. Gemäß § 17 Abs 3 AWG hat der Besitzer, der gefährlichen Abfälle und Altöle zu einer ... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Zeit der Begehung: 15.12.2001 Ort der Begehung: A10 Tauernautobahn, Flachau, Parkplatz Tauernalm, Fahrtrichtung Süden Sie haben als Eigentümer, bzw. als Zulassungsbesitzer des LKW mit dem amtlichen Kennzeichen UL-0465 (D) und somit als zur Vertretung nach außen befugtes Organ zu verantworten, dass, wie am 15.12.2001 festgestellt werden musste, in F, auf der A 10 Tauernautobahn, Parkplatz "T", Fahrtr... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verbringung von Abfällen, die einer Notifizierungspflicht nach dem Abfallwirtschaftsgesetz AWG, BGBl 325/1990 idgF unterliegen, ohne entsprechende Bewilligung des Umweltministers ist gemäß § 39 Abs 1 lit b Z 23 AWG strafbar. Adressat dieser Vorschrift ist diejenige Person, die die entsprechende Bewilligung zu erwirken hat, also das verbringende Unternehmen. Strafbar ist daher der Verantwortliche des Unternehmens, nicht jedoch der Lenker des Kraftfahrzeuges. Schlagworte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Lenker des Sattelzugfahrzeuges, amtliches Kennzeichen BGL-F 273 (D) (Zulassungsbesitzer M GmbH in D-S), samt Sattelanhänger, amtliches Kennzeichen BGL-MM 64 (D) zu verantworten, dass, wie am 29.3.2001 um ca. 15.00 Uhr in Salzburg, Münchner Bundesstraße, nächst dem Parkplatz Zollamt Saalbrücke, in Fahrtrichtung Freilassing fahrend, von Organen der Zollwachabteilung Salzburg - Mobile Überwachung Sal... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung gemäß §39 Abs 1 lit c Z 16 Abfallwirtschaftsgfesetz (AWG), BGBl Nr. 325/1990, idgF iVm Art 7 der Richtlinie 74/442/EWG des Rates vom 15.7.1975 über Abfälle hat begangen, wer eine notifizierungspflichtige Verbringung (Ausfuhr von Abfällen) vorgenommen und die Abschrift des Notifizierungsbegleitscheines oder die Bewilligung nicht mitgeführt hat (bzw. diese Urkunden nicht vorgewiesen hat). Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zwar vorgeworfen, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe, wie dies am 05.03.2001 um 10:35 Uhr anläßlich einer Kontrolle auf der Bundesstraße B 178 bei Km 23 am Parkplatz ?Stanglwirt? in der Gemeinde Going festgestellt worden sei, als Lenker des Lastkraftwagenzuges mit den behördlichen Kennzeichen RO-XY (D) und RO-XY (D) gemäß Art 11 der EU-Abfallverbringungsverordnung Sägespäne zur Firma Egger in St. Johann transportiert und diesbezüglich keinen Begleitschei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit als das gemäß § 9 Abs1 VStG, BGBlNr 52/1991 idgF, zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L., welche Gesellschaft der persönlich haftende Gesellschafter der Firma D., ist, zu verantworten, dass diese Firma gefährlichen Abfall, nämlich ?Sandfanginhalte, ölhaltig?, mit der Schlüsselnummer 54701 in W. auf der Deponie R. von der Firma H. an nac... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein bestellter Deponieleiter ist nicht verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 49 VStG. Eine solche Verantwortung ergibt sich auch nicht aus der Deponieverordnung. Schlagworte Deponieleiter, Beauftragter, Deponieverordnung mehr lesen...
Rechtssatz: Wer 519 kg gebrauchte Ölbindematerialien der Schlüsselnummer 54.926, welche gemäß ÖNORM S 2101 als gefährlicher Abfall gelten, übernahm, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Erlaubnis des Landeshauptmannes für Kärnten gewesen zu sein, ist strafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Abfall, Abfallwirtschaft, Ölbindematerialien, gefährlicher Abfall, Landeshauptmann, Landeshauptmann-Bewilligung, Landeshauptmann-Erlaubnis mehr lesen...
Rechtssatz: Über Antrag des h Tribunals bezog der VfGH dieses Berufungsverfahren als Anlassfall zur eingangs zit. Zahl in die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Wortfolge "von 50 000" in § 39 Abs.1 lit.a AWG - als hier präjudizielle Mindeststrafe - ein. Mit Erkenntnis vom 16.3.2000, G 312/97, G 3/99 uwZ, hob der VfGH diese Mindeststrafe - mit sofortiger Wirkung und ohne dass frühere gesetzliche Bestimmungen wieder in Kraft treten - als verfassungswidrig auf. Auf Grund der Anlassfallwirku... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Aktenlage geht - unstrittig - hervor, dass ein anderes Unternehmen die gefährlichen Abfälle der schuldsprucherfassten Gesellschaft zum Transport übergeben hatte. Diese wiederum betraute mit der Durchführung der Beförderung der Abfälle einen in der Anzeige namentlich genannten Kraftfahrer, der bei einer Gendarmeriekontrolle die erforderlichen Begleitscheine nicht vorweisen konnte, weil er sie aus Unachtsamkeit nicht mitgeführt hatte. Der Berufungswerber wendet zunächst e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichterbringung des Nachweises nach § 3 Abs.6 und § 5 Abs.7 Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 645/1992 idF 334/1995, ist ein echtes Unterlassungsdelikt, jedoch kein Dauerdelikt: Da der Nachweis nach den beiden zitierten Bestimmungen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf jedes Kalenderhalbjahres zu ?erfolgen? hat, kann der Nachweis nach Ablauf dieser Frist nie mehr fristgerecht ?erfolgen?. Die Verwaltungsübertretung ist damit ab dem ungenützten Verstreichenlassen... mehr lesen...
Begründung: Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gem § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der Fa M & Co Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Vertreiberin von Transport- und Verkaufsverpackungen in der Betriebsstätte in Wien, A-Gasse I.) entgegen § 3 Abs 6 und § 5 Abs 7 der Verpackungsverordnung, BGBl Nr 645/1992 idF 1... mehr lesen...
Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers, seines bevollmächtigten Vertreters sowie eines Vertreters der belangten Behörde am 16.11.1998 vorgenommenen öffentlichen, mündlichen Verhandlung, ergeben sich folgende Feststellungen: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 11.03.1998 war über Herrn Mag. N G ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 29 Abs 1 Z 3 i.V.mit § 39 Abs 1 lit a Z 4 AWG, hier der Errichtung einer Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Restmüllsortieranlage) mit einer Jahreskapazität von mindestens 10.000 Tonnen ohne Genehmigung des Landeshauptmannes, ist die Angabe dieser Jahreskapazität von mindestens 10.000 Tonnen. Diese (Mindest)Jahreskapazität stellt nämlich bei der Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen die konkrete ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Graz, Gewerbeamt, vom 2.10.1997, GZ.: A 4 - St 805/1996/3011, wurde Herrn Dr. HS zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, daß am 1.8.1996 einem Kontrollorgan der Magistratsabteilung 23 ein Lokalaugenschein der Fachtierarztordination für Kleintiere in G, verweigert und damit die Einsichtnahme in die Aufzeichnungen über die Abfälle (Chemikalienlaugen, die von der Entwicklung der Röntgenbilder stammen) nicht gewährt wurde. Er habe dadurch § 33 Abs 2 in ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 33 Abs 1 AWG ist Voraussetzung für die darin vorgesehene Betretungsbefugnis von Behördenorganen bzw. von diesen herangezogenen Sachverständigen, dass sie mit der Vollziehung des AWG im gegebenen rechtlichen Rahmen betraut sind. Mit der Erfassung der Meldungen betreffend gefährliche Abfälle und der Kontrolle der diesbezüglich zu führenden Aufzeichnungen ist der Landeshauptmann, gegebenenfalls auch der Bundesminister für Umwelt und Familie berufen. In dies... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §12 Abs2 Abfallwirtschaftsgesetz begeht eine Verwaltungsübertretung, wer Problemstoffe und Altöle, die nicht gemäß §17 Abs3 behandelt oder übergeben werden, in dem dafür vorgesehenen Umfang einer kommunalen Problemstoffsammlung (Abs1) oder einem zur Rücknahme Befugten oder Verpflichteten (§§7, 24) nicht übergibt oder bei einer öffentlichen Sammelstelle (§30) nicht abgibt. Der Beschuldigte hatte die Leergebinde auf dem von ihm bewirtschafteten Feld zurückgelassen. Nur weni... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verordnung 93/259/EWG des Rates vom 1.2.1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft ist mit 1.1.1997 in Kraft getreten. Durch dieses Inkrafttreten ist eine Änderung der Rechtslage insoweit eingetreten, als die gemäß § 35 Abs 1 AWG erforderliche Bewilligung für die Ausfuhr von Abfällen in Form von Polyäthylen nunmehr nicht bewilligungspflichtig ist, da eine Änderung der Rechtslage durch die EG-Verordnun... mehr lesen...
Rechtssatz: Das vorliegend in Rede stehende Tatbild der unbefugten Ausübung des Sammelns von gefährlichen Abfällen stellt nach objektiven Kriterien entscheidend auf die Tätigkeit ab, einerlei, ob diese durch ein Abholen direkt beim Kunden bzw von einer Örtlichkeit außerhalb des eigenen Betriebsgeländes oder durch ein Entgegennehmen (von einem bekannten/unbekannten Anlieferer) auf dem dafür vorgesehenen Betriebsgelände ausgewiesen ist. Damit aber ist als Tatort iSd § 27 Abs.1 iVm § 2 Abs.2 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Exportiert eine Firma, in welcher der Beschuldigte handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, Abfälle in Form von Kunststoffmahlgut (ursprünglich PET-Flaschen), welches weder vor noch nach der Vermahlung einem Waschvorgang zugeführt worden ist, und zwar im August 1994 eine Menge von 479.709 kg nach Indien und in der Zeit zwischen August und Oktober 1995 eine Menge von 178.591 kg in die Niederlande, ohne daß für diese Ausfuhren eine Bewilligung des Bundesministeriums für Umwelt, Ju... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall handelte es sich bei dem vom Beschuldigten beförderten Ladegut um Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (§2), derer sich die Eigentümer dieser Gegenstände entledigt hatten und die infolge ihrer Funktionsunfähigkeit für ihren eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr verwendet werden konnten. Bei dieser Beurteilung des Ladegutes hätte der Beschuldigte im Sinne des §36 Abs1 Abfallwirtschaftsgesetz die Durchfuhr dieser Abfälle durch das Bundesgebiet de... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte bezieht sich in den niederschriftlich festgehaltenen Berufungsgründen - offenbar trotz, wie zu unterstellen ist, gegebener Anleitung durch die belangte Behörde iSd § 51 Abs.3 VStG - maßgeblich auf Vorfälle, die keinen Zusammenhang mit dem gegenständlich inkriminierten Sachverhalt erkennen lassen. Lediglich im Schlußteil seines Vorbringens ist eine, wenngleich indifferente Bezugnahme auf "Kühlgeräte" enthalten und kann im Zweifel zu seinen Gunsten nicht ausgesch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als Geschäftsführer und daher als das gemäß §9 VStG BGBl Nr 52/1991 idgF nach außen berufene Organ der Firma mit dem Sitz in , , zu verantworten, daß diese Firma in der Zeit von Mitte Dezember 1995 bis Februar 1996 auf dem Grundstück Nummer, KG, Bauschutt (und zwar Ziegel und Mauerreste, Fliesen, Steinplatten, eine WC-Schale, PVC-Rohre und eine PVC-Folie) deponiert hat, obwohl gemäß §17 Abs2 Z1 und 2 Abfa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Dir. H. Sp. als gemäß § 15 Abs 5 des AWG gestellter Geschäftsführer der K. Schrott GmbH Nachfolge KG mit je S 15.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall je 3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, deshalb bestraft, da er es zu verantworten habe, daß 1.) am 2.5.1994 auf dem Frachtenbahnhof in G. und 2.) in der Zeit vom 10. bis 12.5.1994 auf dem Bahnhof V.-Süd versucht wurde, durch Bereitstellung zum Abtransport, vorsätzlich demnach durch eine zur wirklichen Ausüb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafbarkeit nach § 39 Abs 1 Z 23 AWG, wonach Abfälle oder Altöle entgegen den §§ 34 bis 36a AWG nicht eingeführt, ausgeführt oder durchgeführt werden dürfen, tritt in jenen Fällen, in denen ein Zollverfahren durchzuführen ist, erst dann ein, wenn dieses abgeschlossen ist. Letzteres ist nicht der Fall, wenn die beanstandeten Waggons am Frachtenbahnhof in Graz einem Zollverfahren überhaupt noch nicht zugeführt wurden, bzw. wenn bei der Fracht der Waggons auf dem Bahnhof Vill... mehr lesen...