Wer auf seinem Anwesen Fahrzeuge (Autowracks) der Marke Subaru und Motoren der Marke Mazda, Nissan und Subaru, welche Betriebsmittel, wie z.B. Motoröl, Getriebeöl usw. beinhalten, und Batterien lagert, obwohl das Ablagern von gefährlichen Abfällen außerhalb einer genehmigten Untertagdeponie unzulässig ist, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.