Wer 519 kg gebrauchte Ölbindematerialien der Schlüsselnummer 54.926, welche gemäß ÖNORM S 2101 als gefährlicher Abfall gelten, übernahm, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Erlaubnis des Landeshauptmannes für Kärnten gewesen zu sein, ist strafrechtlich verantwortlich.