R M und J M sind Miteigentümer der an der Agrargemeinschaft Nachbarschaft A, B und W (auch Agrargemeinschaft A-B-W, in weiterer Folge: AG ABW), Eigentümerin der Liegenschaft EZ 27 GB U, anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaft EZ 82 GB U, und zwar J M zu 7/9-Anteilen und R M zu 2/9-Anteilen. An der Agrargemeinschaft W-Alpe (in weiterer Folge: AG W-Alpe) ist die genannte Stammsitzliegenschaft ebenfalls anteilsberechtigt Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. November 2006, LAS- 604... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der an den Agrargemeinschaften Nachbarschaft A, B und W (auch Agrargemeinschaft A-B-W; in weiterer Folge: AG ABW) in EZ 27 GB U und W-Alpe (in weiterer Folge: AG W-Alpe) in EZ 69 GB U anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaft EZ 90028 GB U (Hof "N"). Mit Erkenntnis des Landesagrarsenates vom 9. November 2006, LAS-604/38-99, war festgestellt worden, dass für die Stammsitzliegenschaft EZ 90028 das Recht zum Auftrieb von 9 Rindern auf die Alm der AG AB... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1304;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0100 E 24. Juli 2008 RS 5 Stammrechtssatz §... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/07/0100 E 24. Juli 2008 RS 5 Stammrechtssatz § 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 ermöglicht der Agrarbehörde unter... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/07/0013 Rechtssatz: § 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 ermöglicht der Agrarbehörde unter Ausschluss des Rechtsweges ohne weitere Einschränkung die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis; eine solche Entscheidung kann daher gegebenenfalls auch in der Zuerkennung von Schadenersatz an ein Mitglied liegen, wenn er aus dem Mitgliedschaftsverhältnis resultiert. Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Partei und war bis zum 20. Juli 2006 deren Obmann. Anlässlich einer Vollversammlung der mitbeteiligten Partei am 1. Juni 2006 wurde einem Dienstbarkeitsübereinkommen (in weiterer Folge: Vertrag), das zwischen ihr und der GGB- GmbH (GGB) zur weiteren Aufschließung des Erholungsgebietes G und Verbesserung der fremdenverkehrsmäßigen Infrastruktur dieses Erholungsgebietes, insbesondere auch durch die Errichtung von Aufstiegshilfen (Erne... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0216 E 17. Mai 2001 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Grobe, demokratischen Gepflogenheiten zuwiderlaufende Unzuk... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0122 E 18. Februar 1994 RS 3(Hier: Dies gilt auch für einen Verstoß gegen die Satzung einer Agrargemeinschaft.) ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §51;FlVfLG Krnt 1979 §93 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0180 E 26. Februar 2004 RS 2 Stammrechtssatz § 51 Abs. 2 Krnt FlVfLG... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §31 Abs2;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51;FlVfLG Krnt 1979 §85 Abs5;FlVfLG Krnt 1979 §93 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §96 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0180 E 26. Februar 2004 RS 4(Hier ohne den ... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid, der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und der ergänzten Beschwerde im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ergibt sich folgender übereinstimmender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer und die mitbeteiligten Parteien sind Mitglieder der Agrargemeinschaft "K" (Agrargemeinschaft). Mit Bescheid der Agrarbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung (AB) vom 16. Juli 1975 wurde festgestellt, dass die Agrargemeinschaft Eigentümerin der Liegen... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0152 E 3. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Nach § 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 hat über Streitigkeiten zwischen der Agrargemeinschaft und ihren Mitgliedern oder zwischen den Mitgliedern untereinander aus dem Mitgliedschaftsverhältnis... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7;
Rechtssatz: Wenn in § 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 von einer Streitigkeit zwischen der Agrargemeinschaft und einem Mitglied die Rede ist, so sind damit Streitigkeiten zwischen den Organen der Agrargemeinschaft - denn diese repräsentieren die Agrargemeinschaft - und dem Mit... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die die Agrargemeinschaften regelnden gesetzlichen Vorschriften und die darauf gegründeten Rechtsakte, insbesondere die Satzungen, treffen zum einen Bestimmungen über die materiellen Rechte eines Mitglieds einer Agr... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §13 Abs3;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7;
Rechtssatz: Wurde dem Obmann einer Agrargemeinschaft satzungswidriges und Mitgliederrechte der Antragsteller verletzendes Verhalten vorgeworfen, so stellt dies eine ausreichende
Begründung: eines Antrages nach § 37 Abs. 7 Tir FlVfL... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien sind Miteigentümer einer an der Agrargemeinschaft N (der Beschwerdeführerin) anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaft. Mit Eingabe vom 20. August 2006, erweitert mit Schreiben vom 25. November 2006, beantragten die Mitbeteiligten beim Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB), offene Forderungen gegenüber der Beschwerdeführerin - resultierend aus einer Weiderechtsverweigerung und der nicht rechtzeitigen Bekanntgabe des Auftriebes... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entscheidung nach § 37 Abs. 7 Tir FlVfLG 1996 - Die mitbeteiligten Parteien sind Miteigentümer einer an einer Agrargemeinschaft (der Beschwerdeführerin) anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaft. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Partei. Anlässlich einer von der Mehrheit der Mitglieder der mitbeteiligten Partei initiierten Vollversammlung am 19. Juni 2006 wurde unter Tagesordnungspunkt 2 "Dienstbarkeitsvertrag Agrargemeinschaft und D-Bergbahnen " der mehrheitliche Beschluss gefasst, den von der Vollversammlung am 1. Juni 2006 einstimmig beschlossenen Vertrag (betreffend einen Schilift) in vier näher beschriebenen Punkten abzuändern. Dagegen wandte sich ... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §66 Abs4;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2007/07/0011
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Minderheitenbeschwerde gegen einen Vollv... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §66 Abs4;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2007/07/0011
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Minderheitenbeschwerde gegen einen Vollv... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1959 überreichte der Vizebürgermeister der Gemeinde N (in weiterer Folge: Gemeinde) der Agrarbehörde beim Amt der Tiroler Landesregierung (AB) den Antrag der Mehrheit der Nutzungsberechtigten am Gemeindegut auf Regulierung des Gemeindewaldes. Mit Schreiben vom 5. März 1960 wurden "sämtliche Nutzungsberechtigte" aufgefordert, zur Verhandlung vom 15. März 1960 zur Instruierung des Antrages auf Regulierung der gemeinschaftlichen Benützungs- und Verwaltungsrechte des Gemei... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §21;FlVfGG §31 Abs2;FlVfGG §33;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1969 §36 Abs2;FlVfLG Tir 1969 §68 Abs2;
Rechtssatz: Zwar entfällt bei einer satzungslosen Agrargemeinschaft die Möglichkeit der internen Streitschlichtung; Einwendungen gegen den Beschluss der Vollversammlung einer satzungslosen Agrargemeinschaf... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Oktober 1999 erhob der Beschwerdeführer folgende "Aufsichtsbeschwerde bzw. Berufung" gegen Beschlüsse der Vollversammlung der Agrargemeinschaft N vom 27. September 1999 an die Salzburger Agrarbehörde (AB): "Ich, JP, H-Hof 16, F, erhebe als 4/10 Anteilsbesitzer der Agrargemeinschaft N gegen sämtliche Beschlüsse, die JG im Alleingang gefasst hat, Aufsichtsbeschwerde bzw. Berufung, mit folgender Begründung: 1. Die Ladung erfolgte nicht fristgerecht. 2. G fü... mehr lesen...
Die mit Regulierungsplan vom 11. Mai 1964 regulierte Agrargemeinschaft W-Alpe, die mitbeteiligte Partei, ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 69 GB U, bestehend aus den Grundstücken 1575 und 1577 (W-Alpe). Die anteilsberechtigten Stammsitzliegenschaften gliedern sich in zwei Gruppen, nämlich zum einen in die "Nachbarschaft K-Berg" und in die "Nachbarschaft A, B und W". Die mit Regulierungsplan vom 2. August 1962 regulierte Agrargemeinschaft Nachbarschaft A, B und W (auch Agrargem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer der in den EZ 30 und 31, GB P, vorgetragenen (Stammsitz)Liegenschaften und als solche Mitglieder der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: mP). Der Zweitbeschwerdeführer war bis zum 4. Jänner 2003 Obmann der mP. Mit am 10. Februar 2004 zur Post gegebenen Schreiben wurden die Beschwerdeführer zur außerordentlichen Vollversammlung der mP vom 29. Februar 2004 eingeladen. Punkt 3.) der Tagesordnung dieser Vollversammlung lautete: "Nati... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer richtete unter dem Datum des 12. Mai 2000 folgendes Schreiben an die Salzburger Agrarbehörde (AB): "Betr.: Vollversammlung vom 05.05.2000 der Agrargemeinschaft N, in xxxx F. Aufsichtsbeschwerde bzw. Einspruch! Ich, JP, H-Hof 16, xxxx F, erhebe als 4/10tel Anteilsbesitzer der Agrargemeinschaft N gegen sämtliche Beschlüsse, die bei der Vollversammlung am 05.05.2000 von JG gefasst wurden, Beschwerde bzw. Einspruch. Im Besonderen jedoch gegen seine ange... mehr lesen...
Bei der ordentlichen Vollversammlung der Agrargemeinschaft N am 28. April 1999 wurde ein Vielzahl von Beschlüssen gefasst, die Mehrzahl davon gegen die Stimme gegen des Beschwerdeführers. Mit Schreiben vom 7. Mai 1999 erhob der Beschwerdeführer "Einspruch bzw. Aufsichtsbeschwerde gegen sämtliche Punkte bzw. Beschlüsse von der Vollversammlung der Argargemeinschaft N vom 28. April 1999" an die Salzburger Agrarbehörde (AB). Er begründete dies damit, die Verhandlungen des "selbs... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10. Juni 1999 erhob der Beschwerdeführer bei der Agrarbehörde Salzburg (AB) "gegen sämtliche Beschlüsse, die vom selbst gewählten Obmann J G bei der außerordentlichen Vollversammlung am 30.05.1999 gefasst wurden und gegen die nicht ordnungsgemäße Holzschlägerung im Agrargemeinschaftsgebiet" Beschwerde. Er begründete diese damit, die Beschlussfassung sei nicht sachgemäß erfolgt. Der Obmann der Agrargemeinschaft, J G, führe nach wie vor Holzschlägerungen ohne Einhalt... mehr lesen...
Bei der außerordentlichen Vollversammlung der Agrargemeinschaft N am 27. März 1999 wurde unter Tagesordnungspunkt 1 gegen die Stimme des Beschwerdeführers beschlossen, dass nur der Obmann alleine für das Konto der Agrargemeinschaft zeichnungsberechtigt ist. Unter Tagesordnungspunkt 3 wurde gegen die Stimme des Beschwerdeführers der Beschluss gefasst, dass zum Obmann für die nächsten fünf Jahre J G gewählt wird. Gegen diese Beschlüsse brachte der Beschwerdeführer Beschwerde a... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7;
Rechtssatz: Es ist - angesichts der körperschaftlichen Autonomie von Agrargemeinschaften - nicht Aufgabe der Agrarbehörde, alle möglichen denkbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Beschlusses einer Agrargemeinschaft bzw eines ihrer Organe in Erwägung zu z... mehr lesen...