RS Vwgh 2008/7/24 2007/07/0150

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2008
beobachten
merken

Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §34 Abs4;
FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Tir 1996 §37 Abs7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/07/0100 E 24. Juli 2008 RS 5

Stammrechtssatz

§ 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 ermöglicht der Agrarbehörde unter Ausschluss des Rechtsweges ohne weitere Einschränkung die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis; eine solche Entscheidung kann daher gegebenenfalls auch in der Zuerkennung von Schadenersatz an ein Mitglied liegen, wenn er aus dem Mitgliedschaftsverhältnis resultiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007070150.X05

Im RIS seit

24.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten