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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §1304;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0157Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/07/0100 E 24. Juli 2008 RS 5Stammrechtssatz
§ 37 Abs 7 Tir FlVfLG 1996 ermöglicht der Agrarbehörde unter Ausschluss des Rechtsweges ohne weitere Einschränkung die Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis; eine solche Entscheidung kann daher gegebenenfalls auch in der Zuerkennung von Schadenersatz an ein Mitglied liegen, wenn er aus dem Mitgliedschaftsverhältnis resultiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070150.X07Im RIS seit
24.09.2008Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010