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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2007/07/0011Rechtssatz
Nichtstattgebung - Minderheitenbeschwerde gegen einen Vollversammlungsbeschluss einer Agrargemeinschaft betreffend Widerruf der Wahl des Vorstandes, Neuwahl der Obfrau und Neuwahl der Mitglieder des Vorstandes - Die Mehrheit der Mitglieder der Agrargemeinschaft wandte sich an die Agrarbezirksbehörde (ABB), teilte mit, dass sie sich durch den Bf nicht mehr ordnungsgemäß vertreten fühle, und beantragte die Anberaumung einer Vollversammlung mit den Tagungsordnungspunkten "Widerruf der Wahl des derzeitigen Vorstandes" und "Neuwahl" eines solchen. Anlässlich einer von der ABB anberaumten Vollversammlung der Agrargemeinschaft wurde unter Tagesordnungspunkt 1 der Widerruf der Wahl des Vorstandes mehrheitlich angenommen, unter Tagesordnungspunkt 2 wurde eine Obfrau und unter Tagesordnungspunkt 3 wurden die übrigen Mitglieder des Vorstandes, jeweils mehrheitlich, gewählt. Der Bf erhob als überstimmtes Mitglied Minderheitenbeschwerde gegen diese Vollversammlungsbeschlüsse. Diese Beschwerde wurde mit dem (erstangefochtenen) Bescheid als unbegründet abgewiesen. Hinsichtlich des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist zu bemerken, dass sich die in Beschwerde gezogenen Tagesordnungsbeschlüsse lediglich auf Wahlvorgänge (des Vorstandes und der Obfrau) bezogen. Aktuelle oder in weiterer Zukunft mögliche Beschlüsse dieser neu gewählten Organe waren nicht Gegenstand der mit Minderheitenbeschwerde bekämpften Tagesordnungspunkte. Dass allein in der Neubesetzung des Vorstandes und der Obmannstelle bereits ein für den Bf unverhältnismäßiger Nachteil liegt, wird von ihm nicht behauptet und ist auch nicht zu erkennen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Bodenreform Forstwesen Grundverkehr Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007070010.A02Im RIS seit
15.06.2007