Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Agrargemeinschaft; (MP) diese verfügt über das Grundstück Nr. 1499/1 KG T. Am 17. August 1988 beschloß die außerordentliche Vollversammlung der mitbeteiligten Partei, dieses Grundstück zum Betrieb eines Campingplatzes dem Beschwerdeführer zu verpachten. Diesem Beschluß lag folgendes Anbot des Beschwerdeführers zugrunde: "Ich biete der Agrargemeinschaft für Verpachtung der Seewiese auf 15 Jahre an mich; jährlich S 10.000,-- indexgebu... mehr lesen...
Mit Regulierungsplan des Amtes der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 20. Dezember 1966 wurden gemäß §§ 77 ff des Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 64/1955, (FLG), die gemeinschaftlichen Benutzungs- und Verwaltungsrechte an der N-Alpe EZ. 83 KG F, welche zu zwei Fünftel im Eigentum der Besitzer des H-Gutes EZ. 19 KG F (derzeit Beschwerdeführer) und zu drei Fünftel im Eigentum der Besitzer des W-Gutes EZ. 23 KG F (derzeit mitbeteiligt... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65002 Jagd Wild KärntenL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;JagdG Krnt 1978 §16;JagdRallg;
Rechtssatz: Da die Auswahl des Pächters einer Eigenjagd der Autonomie der Agrargemeinschaft durch deren zu ihrer Willensbildung berufenes Organ, unbeschadet der Vorschriften des Krnt JagdG 1978 (§... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Slbg 1973 §37 Abs2;FlVfLG Slbg 1973 §83;FlVfLG Slbg 1973 §87 Abs1;
Rechtssatz: Da die gegenständliche Agrargemeinschaft eine körperschaftlich eingerichtete Agrargemeinschaft iSd § 37 Abs 2 Slbg FlVfLG 1973 ist, ist eine Änderung des Regulierungsplanes über Antrag nur nach einem entspr... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;JagdRallg;
Rechtssatz: Die aufgrund der Satzung der Agrargemeinschaft von deren Vollversammlung beschlossene Verpachtung der Eigenjagden hat sich an dem in der Satzung festgeschriebenen Zweck "der Befriedigung der Bedürfnisse... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;JagdRallg;
Rechtssatz: Ein Einspruch gegen den Vollversammlungsbeschluß einer Agrargemeinschaft betreffend die Verpachtung einer Eigenjagd kann erfolgreich nur aufzeigen, daß dieser Beschluß nicht ordnungsgemäß, dh entspreche... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §1;AVG §66 Abs2;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §51;
Rechtssatz: Durch die Behebung des Bescheides der Agrarbezirksbehörde betreffend die Stattgebung einer Minderheitenbeschwerde gegen den Vollversammlungsbeschluß einer Agrargemeinschaft durch den La... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §37 Abs1 idF 1984/018;
Rechtssatz: Die in § 2 der Satzung der Agrargemeinschaft verankerte Verpflichtung der Organe der Agrargemeinschaft, "die bestmögliche und andauernde Erfüllung der berechtigten Ansprüche ihrer Mitglieder" sicherzustellen, besagt im Kern, daß die Organe für ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;JagdRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/07/0122 1 Stammrechtssatz Ein aus der Verpachtung der Eigenjagden der Agrargemeinschaft entstehender Streit zwischen dieser und einem Teil ihrer Mitglieder stellt eine Streitigkeit iSd §... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Slbg 1973 §40 Abs3;FlVfLG Slbg 1973 §83;FlVfLG Slbg 1973 §87 Abs1;
Rechtssatz: Da ein in der Verwaltungssatzung der Agrargemeinschaft vorgesehenes Einstimmigkeitsprinzip auch für die ordentliche Verwaltung - also sämtlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaft, die sich im gewöhnliche... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Slbg 1973 §37;FlVfLG Slbg 1973 §40 Abs3;FlVfLG Slbg 1973 §87;
Rechtssatz: § 87 Slbg FlVfLG 1973 normiert die formalen Voraussetzungen für die Abänderung von Regulierungsplänen, sohin auch von Verwaltungssatzungen. Unter welchen (materiellrechtlichen) Voraussetzungen Verwaltungssatzung... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §37 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Einspruch eines Mitgliedes einer Agrargemeinschaft gegen einen Beschluß von deren Vollversammlung kann nur die Frage aufwerfen, ob dieser nicht ordnungsgemäß, dh entsprechend den... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51;
Rechtssatz: Die Vollversammlung einer Agrargemeinschaft kann einmal gefaßte Beschlüsse bei Einhaltung der formellen und inhaltlich gesetzlichen und satzungsgemäßen Voraussetzungen auch abändern, sodaß trotz anhängigem Verfahren über die Minderheitenbeschwerde vor der Agr... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist eine körperschaftlich eingerichtete Agargemeinschaft im Sinne des § 48 Abs. 2 des Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979 (FLG 1979). Bei ihrer Vollversammlung vom 11. Jänner 1992 wurde unter Tagesordnungspunkt 9. "Vorgespräch über die Jagdverpachtung 1993" beschlossen, die beiden agrargemeinschaftlichen Eigenjagden an die Bestbieter innerhalb der Mitglieder der Agrargemeinschaft zu verpachten. In der Folge teilte Margarethe P., ein Mitglied der ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;JagdRallg;
Rechtssatz: Ein aus der Verpachtung der Eigenjagden der Agrargemeinschaft entstehender Streit zwischen dieser und einem Teil ihrer Mitglieder stellt eine Streitigkeit iSd § 51 Abs 2 Krnt FlVfLG 1979 dar (Hinweis E 22.2.1978, Zl 2177/76, VwS... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Die Satzung einer Agrargemeinschaft ist Beurteilungsmaßstab für die Rechtmäßigkeit ihres Handelns. Sie ist zwar in den in § 51 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 demonstrativ aufgezählten, von der Agrarbehörde zu beachtenden Kriterien nicht... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Angefochtene Beschlüsse einer Agrargemeinschaft sind von der Agrarbehörde daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder einen Regelungsplan in einer Weise verstoßen, daß Rechte der die Streitentscheidungskompetenz der Agrarbehörde i... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §51;
Rechtssatz: Die im § 51 Abs 1 Krnt FlVfLG 1979 für die Überwachung enthaltenen Bestimmungen sind auch für Streitentscheidungen von Bedeutung, da die Entscheidung über Streitigkeiten ein Teil der Aufsicht bzw der Überwac... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12.Juli 1968 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz gemäß § 42 des Tiroler Wald- und Weideservitutengesetzes, LGBl. Nr. 21/1952 (WWSG) nähere Bestimmungen für die Ausübung der den Viehbesitzern von in A liegenden Gütern nach der Servitutenregulierungsurkunde vom 12. Februar 1871, Nr. 21747/1260, zustehenden Weiderechte. In Spruchpunkt IV dieses Bescheides wurden die jeweiligen Eigentümer der berechtigten Liegenschaften gemäß § 50 Ab... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §37 Abs2;WWSLG Tir 1952 §50 Abs2;
Rechtssatz: Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis sind solche, die Rechte (Pflichten) der Interessentschaft gegenüber dem Mitglied, Rechte (Pflichten) des Mitgliedes ge... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §37 Abs1;WWSLG Tir 1952 §38 Abs1;WWSLG Tir 1952 §50 Abs2;WWSLG Tir 1952 §50 Abs3;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist nach dem Vertretungsstatut von der Vollversammlung der nach § 50 Abs 2 Tir WWSLG gebildeten Wei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Agrargemeinschaft. Zu deren am 11. Mai 1979 abgehaltenen Jahreshauptversammlung war der Beschwerdeführer zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt unter Bekanntgabe einer Tagesordnung eingeladen worden, deren Punkt 4. das Thema "Beschlußfassung zur Durchführung einer wasserrechtlichen Verhandlung" enthalten hatte. Tatsächlich ist im Punkt 4.) der über die Jahreshauptversammlung vom 11. Mai 1979, an welcher acht von dreizehn Mitgl... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Slbg 1973 §40 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Lautet die Verwaltungsordnung des Regulierungsplanes einer Agrargemeinschaft lediglich dahin, daß Beschwerden gegen den Obmann oder gegen Beschlüsse der Vollversammlung binnen drei Wochen bei der Agrarbehörde einzu... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Slbg 1973;VwRallg;
Rechtssatz: Daß die Verletzung von Organisationsvorschriften im Zustandekommen des Vollversammlungsbeschlusses einer Agrargemeinschaft unbefristet, die inhaltliche Rechtswidrigkeit eines solchen Beschlusses aber nur befristet bekämpfba... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin richtete ein mit 28. März 1988 datiertes Schreiben an die Agrarbezirksbehörde Villach (ABB), vertrat dort die Ansicht, die Beschwerdeführerin habe von der Rechtsvorgängerin der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei deren gesamte Anteile an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Beschwerdeführerin gekauft, während grundbücherlich nur die Anteile an der agrargemeinschaftlichen Liegenschaft EZ 51 KG F, nicht jedoch an jener EZ ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. März 1988 wies das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 37 Abs. 1 und 2 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, LGBl. Nr. 54, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 18/1984 (TFLG), den Einspruch der beiden überstimmten beschwerdeführenden Mitglieder der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Agrargemeinschaft gegen den Beschluß von deren Vollversammlung zu den Tagesordnungspunkten 9 und 11 vom 7... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §37 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §37 Abs6;Satzung AgrG Oberrissalpe;
Rechtssatz: Weder das Tir FlVfLG 1978 noch die Satzung der Agrargemeinschaft verpflichten bei bestehendem Eigeninteresse eines Mitgliedes der Agrargemeinschaft am Ausgang der Abstimmung zur Stimmenthaltung. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Agrargemeinschaft. Deren (außerordentliche) Vollversammlung beschloß am 24. November 1986 unter Tagesordnungspunkt 2) "mit 60 Anteilen dafür, mit 16. Ant. dagegen, 10 Ant. Enthaltung, daß sämtliche Grundstücke im Eigentum der (Mitbeteiligten), welche im Zusammenlegungsgebiet E gelegen sind, im Rahmen des Z-Verfahrens einer Einzelteilung unterworfen werden". Die vom Beschwerdeführer... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Juli 1987 wies das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 37 Abs. 1 und 2 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, LGBl. Nr. 54, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/1984 (TFLG), den Einspruch des Beschwerdeführers gegen den Beschluß des Ausschusses der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Agrargemeinschaft vom 2. Dezember 1986, Tagesordnungspunkt 5, betreffend den Verkauf von Christbäumen d... mehr lesen...
Index: L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §20;FlVfGG §28;FlVfGG §36 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;FlVfLG Krnt 1979 §52 Abs2;FlVfLG Krnt 1979 §67 Abs1;
Rechtssatz: Wäre von einem Mitglied der Argrargemeinschaft, die in ihrer Vollversammlung beschlossen hat, daß sämtliche Grundstücke in ihrem Eigentum, welche in einem bestimmten Zusammenlegung... mehr lesen...