Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0180 E 26. Februar 2004 RS 2Stammrechtssatz
§ 51 Abs. 2 Krnt FlVfLG 1979 enthält lediglich eine Zuständigkeitsnorm, aber keine inhaltlichen Kriterien für die Entscheidung der Agrarbehörde. Aus § 51 legcit folgt, dass die Agrarbehörde die bei ihr angefochtenen Beschlüsse einer Agrargemeinschaft jedenfalls daraufhin zu überprüfen hat, ob sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder einen Regelungsplan oder die Satzung der Agrargemeinschaft verstoßen (Hinweis E 18. Februar 1994, 93/07/0122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070026.X04Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010