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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0027Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0216 E 17. Mai 2001 RS 2(hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Grobe, demokratischen Gepflogenheiten zuwiderlaufende Unzukömmlichkeiten bei einer Wahl von Organen einer Agrargemeinschaft können grundsätzlich geeignet sein, eine Verletzung der Mitgliedschaftsrechte einer Partei auf Teilhabe an der Willensbildung in der Agrargemeinschaft zu bewirken (E 13.12.1994, 92/07/0084). Für eine unter irreführender Bekanntgabe des Gegenstandes einer Satzungsänderung abgehaltene Vollversammlung und das damit bewirkte Anwesenheitsquorum der Mitglieder sowie die dadurch zustande gekommene Willensbildung kann nichts anderes gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007070026.X02Im RIS seit
16.05.2008Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010