Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22. Oktober 2004 iVm einem weiteren Beschluss vom 6. Dezember 2004 wurde dem Beschwerdeführer die Verfahrenshilfe unter anderem durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung einer Amtshaftungsklage (mit gewissen Einschränkungen) bewilligt. Mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 15. Dezember 2004 wurde Dr. X zum Vertreter des Beschwerdeführers bestellt. Mit Beschluss des LG Klagenfurt vom 24. Juni 200... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZPO §68 Abs1;
Rechtssatz: Dem Befangenheitsbegriff des § 45 Abs. 4 RAO liegt das Element der Hemmung des pflichtgemäßen (sachlichen) Handelns durch sachfremde Motive zu Grunde. Soweit hier erheblich, soll diese gesetzliche Regelung gewährleisten, dass der bestellte Rec... mehr lesen...
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Jänner 2007, VH 2006/15/0040, wurde dem Beschwerdeführer die Verfahrenshilfe unter anderem durch Beigebung eines Rechtsanwaltes zwecks Einbringung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 15. November 2006, bewilligt. Die zuständige Abteilung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich bestellte mit Bescheid vom 25. Jänner 2007 Rechtsanwalt Dr. X zum Vertreter des Beschwe... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Dem Befangenheitsbegriff des § 45 Abs. 4 RAO liegt das Element der Hemmung des pflichtgemäßen (sachlichen) Handelns durch sachfremde Motive zu Grunde. Soweit hier erheblich, soll diese gesetzliche Regelung gewährleisten, dass der bestellte Rechtsanwalt an der Wahrnehmung seiner Pflichten gegenüber dem Vertretenen - insbesondere der Pflicht, die Rechte... mehr lesen...
Der erstbeschwerdeführenden Ges.m.b.H wurde vom Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 23. September 2003 die Verfahrenshilfe zur Erhebung von zwei Rekursen in einer Kartellrechtssache bewilligt. Hiezu wurde vom Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien mit Bescheid vom 6. Oktober 2003 Rechtsanwalt Mag. Martin W. Pahr zum Verfahrenshelfer bestellt. Dagegen erhob der Zweitbeschwerdeführer Vorstellung und begründete dies damit, dass an Stelle des zum Verfahrenshelfer bestellten Rechtsanw... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und des vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Aktes war von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die belangte Behörde bestellte den Beschwerdeführer mit 3 Bescheiden vom 28. September 2005 jeweils zum Verfahrenshelfer in einer Strafsache beim Landesgericht Salzburg und zwei Zivilsachen beim Bezirksgericht Zell am See. Dagegen erhob der Beschwerdeführer die Vorstellungen vom 12... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse eines Rechtsanwaltes stellen keinen Enthebungsgrund im Sinne des § 45 Abs. 4 iVm § 10 Abs. 1 RAO dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006060255.X01 Im RIS seit 09.08.2007 mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde vom zuständigen Prozessgericht Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage gegen einen Steiermärkischen Rechtsanwalt, Dr. X, der ihn früher vertreten hatte, bewilligt. Hiezu wurde von der Abteilung 2 der belangten Behörde Dr. Y zum Verfahrenshelfer bestellt. Aus der weiteren Entwicklung ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. Juli 2005 bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer die Umbestellung des Verfahrenshelfers Dr. Y begeh... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/10/0302 E 29. Jänner 2001 RS 2 Stammrechtssatz Dem Befangenheitsbegriff des § 45 Abs 4 RAO liegt das Element der Hemmung des pflichtgemäßen (sachlichen) Handelns durch sachfremde Motive zu Grunde. Die Regelung des § 45 Abs 1 und 4 RAO soll gewährleisten, dass der bestellte Rechtsanwalt an der Wahrnehmung seiner Pflichten gegenü... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;ZPO §68 Abs1;
Rechtssatz: Der Verfahrenshelfer hat die Entziehung der Verfahrenshilfe (wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung) beantragt. Dass der Verfahrenshelfer von dieser ihm ausdrücklich durch § 68 Abs. 1 ZPO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, kann aber für sich allein nicht zur Folge haben, dass er (alle... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/01 Rechtsanwälte
Norm: GO RAK Stmk 1995 §45 Abs7 idF AnwBl 2001 Seite 648;RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 45 Abs. 7 der Geschäftsordnung für die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer und deren Ausschuss idF des Beschlusses der Plenarversammlung vom 7. Juni 2001, Anwaltsblatt 2001, 648 ff, ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 45 Abs. ... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg vom 17. Juni 1998, GZ 3Nc 3/98k, wurde dem Beschwerdeführer für die Einbringung einer Klage gegen Rechtsanwalt Dr. W.K. betreffend die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie Herausgabe eines grundbuchsfähigen Schenkungsvertrages die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z. 1 bis 3 ZPO, d.h. einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, bewilligt. Mit Bescheid der Abteilung II/6 des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer... mehr lesen...
Mit Bescheid des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 14. Mai 2002 wurde Rechtsanwalt Dr. T. zum Verteidiger des Beschwerdeführers gemäß § 41 Abs. 2 StPO in einem näher bezeichneten Strafverfahren beim Bezirksgericht L. bestellt. Mit Schreiben vom 17. Juni 2002 erhob der Beschwerdeführer Vorstellung. Er brachte vor, die Rechtsanwaltskanzlei Dr. P. und Dr. T. habe ihm mitgeteilt, dass einer der beiden Rechtsanwälte zu seinem Verfahrenshelfer in der Strafsache b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer zur Erhebung einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof nur dann legitimiert gewesen wäre, wenn die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte durch die Verweigerung der beantragten Enthebung ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Durch den Hinweis auf das Vorgehen des Verfahrenshelfers gegen Verwandte des Beschwerdeführers wird kein Umstand dargetan, der auf eine Befangenheit des beigegebenen Verfahrenshelfers schließen ließe. Um die Möglichkeit aufzuzeigen, der Verfahrenshelfer sei aus sachfremden Motiven an der pflichtgemäßen (sachlichen) ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/10/0302 E 29. Jänner 2001 RS 2 Stammrechtssatz Dem Befangenheitsbegriff des § 45 Abs 4 RAO liegt das Element der Hemmung des pflichtgemäßen (sachlichen) Handelns durch sachfremde Motive zu Grunde. Die Regelung des § 45 Abs 1 und 4 RAO soll gewährleisten, dass der bestellte Rechtsanwalt an der Wahrnehmung seine... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. Oktober 1997 beantragten die Beschwerdeführer die Umbestellung des ihnen zur Durchsetzung einer Schadenersatzforderung u.a. gegen die G. Bank AG beigegebenen Verfahrenshelfers Rechtsanwalt Dr. T. mit dem Hinweis, der Verfahrenshilfeanwalt sei befangen. Diese Befangenheit ergebe sich nicht allein aus dessen Mehrfachtreuhandschaften für die G. Bank AG, sondern auch aus Gründen, die in nicht näher genannten Schriftstücken bereits ausgeführt worden seien. Um den Besc... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Durch den Hinweis, dass "aus Treuhandverhältnissen ebenso starke Rechtsbeziehungen erfließen können wie aus einem Vollmachtsverhältnis", wird ebenso wenig ein Umstand dargetan, der auf eine Befangenheit des beigegebenen Verfahrenshelfers schließen ließe, wie aus der bloßen Behauptung, es bestehe ein "Naheverhältnis"... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Dem Befangenheitsbegriff des § 45 Abs 4 RAO liegt das Element der Hemmung des pflichtgemäßen (sachlichen) Handelns durch sachfremde Motive zu Grunde. Die Regelung des § 45 Abs 1 und 4 RAO soll gewährleisten, dass der bestellte Rechtsanwalt an der Wahrnehmung seiner Pflichten gegenüber dem Vertretenen - insbesondere der Pflicht, die R... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführer erachten sich durch den angefochtenen Bescheid im Recht verletzt, "einen unbefangenen Rechtsanwalt beigestellt zu erhalten, der nicht in einer Nahebeziehung zu einer Prozessgegnerin steht". Die Beschwerdeführer hätten im Bestellungsverfahren mehrmals den Verdacht geäußert, der bestellte Rechtsanwalt stehe in eine... mehr lesen...
In dem gegen sechs Angeklagte, darunter den Beschwerdeführer, wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 StGB beim Landesgericht Salzburg geführten Strafverfahren, dessen Hauptverhandlung nahezu drei Jahre dauerte, hatte sich der Beschwerdeführer zunächst eines frei gewählten Verteidigers bedient. Am 30. Juni 1998 erklärte der Verteidiger gegenüber dem Gericht, er habe das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zum Beschwerdeführer beendet. Mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den angeschlossenen Beilagen ergibt sich im Wesentlichen folgender Sachverhalt: Auf Grund der Bewilligung der Verfahrenshilfe durch den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof wurde mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich Rechtsanwalt Dr. Alois L. zum Verfahrenshelfer für die Beschwerdeführerin in den Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 18. Februar 1999, Zl. 436.018/50-V.8/99, bestellt. ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Der in § 10 Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz RAO angeführte Enthebungsgrund verlangt, dass der bestellte Rechtsanwalt die Gegenpartei in derselben oder in einer damit zusammenhängenden Sache vertreten haben muss. Ob die Rechtsanwaltspartnerschaft, in der bestellte Rechtsanwalt tätig ist, daher irgendwann einmal di... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;
Rechtssatz: Der Anforderung, durch konkrete Sachverhaltsbehauptungen die Möglichkeit aufzuzeigen, dass der Verfahrenshelfer aus psychologischen Motiven an seiner pflichtgemäßen (sachlichen) Ausübung gehindert sei (vgl zur Enthebung eines Amtsverteidigers E 27. März 2000, 2000/10/0019), wird durch die bloße Behauptung eines ENGE... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §10 Abs1;RAO 1868 §26 Abs5;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1997/09/19 95/19/1418 1
(Hier nur erster und dritter Satz) Stammrechtssatz Aus § 10 Abs 1, § 26 Abs 5 und § 45 Abs 1 und Abs 4 RAO ergibt sich kein Anspruch der Partei auf Bestellung eines bestimmten, von ihr gewünschten Rechtsanwaltes zu ihrer Vertretung im Rahmen der ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;StPO 1975 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Annahme einer Befangenheit im Sinne des § 45 Abs 4 RAO setzt das Vorliegen einer Hemmung des pflichtgemäßen Handelns durch psychologische Motive voraus. Dafür bildet die bloße Erklärung des Amtsverteidigers, die Verteidigung NIEDERZULEGEN, keinen Anhaltspunkt. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte
Norm: MRK Art6 Abs3 litc;RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §13 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer hat die ihm durch § 45 Abs 4 RAO eingeräumte Kompetenz zur Enthebung eines bestellten Verteidigers auch dann wahrzunehmen, wenn hervorkommt, dass in der Person des beigegebenen Verteidigers eine wirksame Vertretung im Sinne des Art 6 ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;StPO 1975 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Enthebung eines Amtsverteidigers durch die Rechtsanwaltskammer ist nur dann geboten, wenn der wirksame Beistand (in Zukunft) nicht anders als durch die Bestellung eines anderen Pflichtverteidigers gewährleistet werden kann. Dieses Gebot besteht nur dann, wenn Verhaltensweisen offenkundig sind bzw zur Kenntnis g... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm25/01 Strafprozess27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7;JN §19;RAO 1868 §45 Abs1;RAO 1868 §45 Abs4;StPO 1975 §72;
Rechtssatz: Für den Inhalt des Begriffes BEFANGENHEIT gemäß § 45 Abs 4 RAO ist auf die Bedeutung, die diesem Begriff allgemein nach den Verfahrensgesetzen (vgl zB § 72 StPO, § 19 JN, § 7 AVG) - wenngleich es dort um die Befangenheit von Gerichtspersone... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien wurde der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Abteilung III des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 21. Oktober 1997, mit dem über Ersuchen des JF vom 20. Oktober 1997 anstelle des Beschwerdeführers Rechtsanwalt Dr. AD in einer näher bezeichneten Rechtssache gemäß § 45 Abs. 1 RAO zum Vertreter des JF bestellt worden war, keine Folge gegeben. Begründend führte die belangte Behörde ... mehr lesen...