Norm: ABGB §294 CABGB §302 BEO §331 E
Rechtssatz: Die Unternehmensteile (Zubehör) bilden insoweit eine rechtliche Einheit, als sie nach den §§ 331 ff EO gemeinsam Gegenstand einer Exekution auf das Unternehmen (in seiner Gesamtheit) sein können. Abgesehen von Betriebsliegenschaften (Heller-Berger-Stix Komm EO 948 ff) kann aber auf die einzelnen Sachgüter und Rechte, soweit diese selbständig verwertbare Vermögensrechte sind, grundsätzlich auch a... mehr lesen...
Norm: EO §331 BEO §341 G
Rechtssatz: Vernehmung des Pächters vor Entscheidung über den Verwertungsvertrag nach § 331 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 172/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 3 Ob 172/73 EvBl 1974/73 S 162 = MietSlg 25613 = SZ 46/108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004077 ... mehr lesen...
Mit dem vom OGH bestätigten Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 5. Mai 1971 15 R 36/71 in der Rechtssache des Kreisgerichtes Wels 3 Cg 107/69) wurden die Beklagten schuldig erkannt, den Klägern im Sinne des § 20 WWG ein Geschäftslokal im Erdgeschoß des neu errichteten Hauses in W, K-Platz 5, mit einer Front zum K-Platz in einer Länge von etwa 4 m und im Ausmaß von etwa 42 m2 samt Zubehör (Mitbenützung eines WC) zur Miete oder zum Wohnungseigentum anzubieten. Mit der vorliegenden... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §331 EEO §334
Rechtssatz: Durch das Bewilligungsverfahren einer Zwangsverwaltung wird der Pächter des zu verwaltenden Unternehmens nicht rekurslegitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 89/73 Entscheidungstext OGH 22.05.1973 3 Ob 89/73 EvBl 1973/282 S 578 = MietSlg 25599 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IbEO §331 BMG §18a
Rechtssatz: Für ein nur den Kündigungsbeschränkungen des MG unterliegendes Bestandverhältnis gilt ein vertragliches Untermietverbot zufolge § 1098 ABGB uneingeschränkt, also ohne Anrufungsmöglichkeit des Gerichtes im Sinne der §§ 18 a, 24 MG. Auch der Zwangsverwalter ist daran gebunden, eine zwangsweise Untervermietung wäre unzulässig. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Mit Wechselzahlungsauftrag vom 22. August 1972 (ON I) trug das Erstgericht der Verpflichteten auf, der betreibenden Gläubigerin 269.097.33 DM samt Anhang binnen 3 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Die Verpflichtete erhob gegen den Wechselzahlungsauftrag rechtzeitig Einwendungen. Auf Grund dieses Titels bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin mit Beschluß vom 6. September 1972 (ON 3) zur Sicherung der vorgenannten Forderung samt Anhang unter anderem auch die Zw... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §332EO §333
Rechtssatz: Bei Bewilligung der Pfändung ist zu prüfen, ob das Recht, dessen Pfändung beantragt wird, einer Verwertung zugänglich ist (SZ 10/136). Entscheidungstexte 3 Ob 16/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 16/73 Veröff: SZ 46/17 3 Ob 17/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 17/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 F
Rechtssatz: Anspruch auf Einräumung eines Fruchtgenussrechtes stellt ein gemäß §§ 331 ff EO verwertbares Vermögensrecht dar. Entscheidungstexte 3 Ob 16/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 16/73 Veröff: SZ 46/17 3 Ob 17/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 17/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 EEO §341 HEO §374
Rechtssatz: Die Sicherungsexekution durch Zwangsverwaltung ist nicht auf Liegenschaften beschränkt, sie kann sich auch gegen gewerbliche Unternehmungen richten, ist aber (vom Vollzugsgericht) nur dann zu bewilligen, wenn der betreibende Gläubiger behauptet und bescheinigt, dass durch die Pfändung allein der Sicherungszweck nicht erreicht wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §331 E
Rechtssatz: Die Zwangsverwaltung eines gewerblichen Unternehmens ist kein selbständiges Exekutionsmittel, sondern nur eine Verwertungsart, deren Bewilligung (durch das Vollzugsgericht) die
Begründung: eines richterlichen Pfandrechtes am Exekutionsobjekt vorauszugehen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 23/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 23/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 E
Rechtssatz: Die Zwangsverwaltung eines gewerblichen Unternehmens ist kein selbständiges Exekutionsmittel, sondern nur eine Verwertungsart, zu deren Bewilligung das Exekutionsgericht nach Vernehmung des Verpflichteten zuständig ist (331 Abs 2 EO). Dies gilt auch für die Sicherungsexekution durch Zwangsverwaltung. Entscheidungstexte 3 Ob 24/73 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §331 F
Rechtssatz: Der Umstand, daß bei Exekution auf ein bereits verbüchertes Fruchtgenußrecht wegen der damit verbundenen Grundbuchseintragungen die Erlassung eines zusätzlichen Leistungsverbotes an den Drittschuldner überflüssig ist, macht dieses Leistungsverbot dann nicht entbehrlich, wenn ein noch unverbücherter Anspruch auf ein Fruchtgenußrecht in Exekution gezogen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte zur Hereinbringung der Forderung von DM 35.000.- samt Nebengebühren die Exekution durch Pfändung der von den beiden Verpflichteten in N betriebenen Gewerbe samt Gewerbeberechtigungen bzw Konzessionen uzw des Lohnfuhrwerksgewerbes des Erstverpflichteten und des Weingroßhandels-, Sodawasser- und Limonadenerzeugungs-, Platzfuhrwerks- und des Gast- und Schankgewerbes der Zweitverpflichteten. In Abänderung dieses Beschlusses wies das Rekursgericht den Exekution... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §331 EEO §341 A
Rechtssatz: Die Verwertung eines radizierten Gewerbes kann im Rahmen der Liegenschaftszwangsverwaltung durch die Erfassung der Ertragsüberschüsse des radizierten Gewerbes geschehen, wobei es auch zulässig ist, die Liegenschaftszwangsverwaltung bloß eingeschränkt auf die Zwangsverwaltung des radizierten Gewerbes zu führen. Entscheidungstexte 3 Ob 100/72 ... mehr lesen...
Norm: EO §252EO §331 ff
Rechtssatz: Auf radizierte Gewerbe ist als Zubehör der betreffenden Liegenschaft eine abgesonderte Exekution nach §§ 331 ff EO unzulässig. Auf diese Gewerbe kann nur im Wege der Exekution auf die Liegenschaft gegriffen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 100/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 3 Ob 100/72 SZ 45/101 = EvBl 1973/67 S 155 = JBl 1973,618 (kri... mehr lesen...
Norm: ABGB §1070EO §331 F
Rechtssatz: Das Wiederkaufsrecht ist, solange eine einschlägige Erklärung noch nicht abgegeben wurde, ein höchstpersönliches Recht und nach bürgerlichem Recht nicht übertragbar. Die Unübertragbarkeit des Rechtes hat seine Unpfändbarkeit zur Folge. Eine dennoch stattfindende Pfändung geht ins Leere. Entscheidungstexte 5 Ob 57/71 Entscheidungstext OGH 24.03.1... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung die Pfändung des dem Verpflichteten gegen seine Gattin als Drittschuldnerin zustehenden Anspruches auf Ausfolgung bzw Rückstellung eines an die Drittschuldnerin rechtsunwirksam übergebenen Trainerbetriebes, insbesondere einiger namentlich genannter, als Zubehör dieses Unternehmens bezeichneter Pferde, die Überweisung dieses Anspruches auf Rückstellung, die Auftragserteilung an die Drittschuldnerin... mehr lesen...
Norm: EO §331 E
Rechtssatz: Anspruch auf Herausgabe eines Unternehmens gehört zu den "anderen Vermögensrechten", welche nur gemäß §§ 331 ff EO in Exekution gezogen werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 116/70 Entscheidungstext OGH 11.11.1970 3 Ob 116/70 SZ 43/197 = EvBl 1971/155 S 271 = RZ 1971,15 3 Ob 260/07t Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EO §331 EEO §332
Rechtssatz: Die Überweisung des gepfändeten Anspruches auf Herausgabe eines Unternehmens und der Auftrag an den Drittschuldner, das Unternehmen nach Fälligkeit des Herausgabeanspruches herauszugeben, liegt im Rahmen der dem Exekutionsgericht durch § 332 EO eingeräumten Befugnis, die nach der Art des gepfändeten Rechtes unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Falles zweckmäßigste Verwertungsart anzuordnen. ... mehr lesen...
Der Erstrichter wies den Antrag der betreibenden Gläubigerin auf Verwertung der mit Beschluß des Erstrichters vom 23. August 1967 gepfändeten Mietrechte der Verpflichteten an den Räumlichkeiten Wien 6, N-Gasse 4/7 durch Zwangsverwaltung ab und stellte das Verfahren gemäß § 39 Abs 1 Z 8 EO ein. Die Verpflichtete ist seit 20. Februar 1942 Hauptmieterin einer aus fünf Wohnräumen samt Nebenräumlichkeiten bestehenden Wohnung. Laut Mietvertrag ist die Zustimmung der Hausverwaltung Vorausset... mehr lesen...
Norm: EO §331 B
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann dem Verwertungsantrag dann die Gefahr einer Aufkündigung entgegenhalten, wenn der Zwangsverwalter bloß in einen bereits bestehenden, vom Verpflichteten abgeschlossenen Untermietvertrag einzutreten braucht. Entscheidungstexte 3 Ob 90/70 Entscheidungstext OGH 22.07.1970 3 Ob 90/70 SZ 43/135 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 BMG §19 Abs2 Z10 E
Rechtssatz: Eine Zwangsverwaltung von Bestandrechten ist dann nicht zu bewilligen, wenn die durch den Zwangsverwalter vorgenommene Untervermietung durch den Hauseigentümer zum Anlaß einer Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 10 MG genommen werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 90/70 Entscheidungstext OGH 22.07.1970 3 Ob 90/70 MietSlg 22703 = SZ 43/13... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §331GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Bewilligung der Exekution durch Pfändung, pfandweise Beschreibung und Zwangsverwaltung des dem Verpflichteten zustehenden unentgeltlichen Fruchtgenußrechtes "an einer erst von der Bezirksforstinspektion festzustellenden Waldfläche im Ausmaß von 5 ha des Grundstückes 571 Wald der EZ 22 KG R." Entscheidungstexte 3 Ob 106/67 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §296EO §331 FEO §382 Z7 II7
Rechtssatz: Auch bei Erlassung einstweiliger Verfügungen nach § 382 EO kann auf Sparguthaben nicht durch Drittverbot, sondern nur in der im § 296 EO vorgesehenen Weise gegriffen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 81/67 Entscheidungstext OGH 03.05.1967 1 Ob 81/67 RZ 1968,73 = BankArch 1969,174 2 Ob ... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung beantragte der betreibende Gläubiger die Pfändung des dem Verpflichteten gegen die Drittschuldner Dr. Otto H. und Peter H. (der Verpflichtete und die Drittschuldner sind gemeinsam Eigentümer der nachgenannten Liegenschaften) zustehenden Anspruchs auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an den Liegenschaften EZ. 362 KG. L. und EZ. 3 KG. N. und dessen Überweisung. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Pfändung, untersagte dem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841 ffEO §331 ff D
Rechtssatz: Die Befugnis eines Miteigentümers, Teilung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Sache zu begehren, stellt kein Vermögensrecht im Sinne der §§ 331 ff EO dar, und kann daher nicht nach dieser Gesetzesstelle einer Exekution unterzogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 112/66 Entscheidungstext OGH 05.10.1966 3 Ob 112/66 ... mehr lesen...
Norm: EO §129 Abs4EO §331 A
Rechtssatz: Das durch das Verfügungsverbot nach § 331 EO erworbene, in seiner exekutionsrechtlichen Wirkung einem Pfandrecht gleichkommende Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers wird durch die Einstellung der Zwangsverwaltung nach § 129 Abs 4 EO nicht berührt. Entscheidungstexte 3 Ob 89/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 3 Ob 89/66 EvBl 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §507EO §331 F
Rechtssatz: Das Nutzungsrecht an einer Wohnung allein gibt dem Berechtigen zwar in der Regel nur das Recht, die Sache nur zu seinem eigenen Bedürfinis zu benützen. Eine Exekution auf ein solches Recht ist nur mit Zustimmung des Eigentümers der Sache zulässig, außer dann, wenn das Maß des Gebrauches nicht von den Bedürfnissen des Berechtigten abhängig ist (vgl Klang, Kommentar, 2 Auflage, II/581). Werden aber alle bewohn... mehr lesen...
Norm: EO §325EO §331 A
Rechtssatz: Ein Anspruch, der auf Leistung einer unbeweglichen Sache gerichtet ist, muß nach den §§ 325 ff EO in Exekution gezogen werden. Wird der Herausgabeanspruch nach § 294 EO gepfändet, und dem Betreibenden überwiesen, ist dieser legitimiert, gegen den Drittschuldner alle notwendigen Schritte zu unternehmen und Zustimmungserklärungen zu verlangen, es können aber nicht einzelne notwendige Erklärungen als Vermögensrec... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei Folge und wies den Antrag der Verpflichteten auf Einstellung der Exekution durch Pfändung des Geschäftsanteiles der Verpflichteten an der gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft F. reg. Gen. m. b. H. ab. Das Erstgericht hat die Exekution durch Pfändung des den Verpflichteten gegen die "Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft "F.", reg. Gen. m. b. H." zustehenden Geschäftsanteiles gemäß § 39 (1) Z.... mehr lesen...