Norm
EO §331 BRechtssatz
Der Verpflichtete kann dem Verwertungsantrag dann die Gefahr einer Aufkündigung entgegenhalten, wenn der Zwangsverwalter bloß in einen bereits bestehenden, vom Verpflichteten abgeschlossenen Untermietvertrag einzutreten braucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0004083Dokumentnummer
JJR_19700722_OGH0002_0030OB00090_7000000_001