RS OGH 1970/7/22 3Ob90/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.07.1970
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Norm

EO §331 B

Rechtssatz

Der Verpflichtete kann dem Verwertungsantrag dann die Gefahr einer Aufkündigung entgegenhalten, wenn der Zwangsverwalter bloß in einen bereits bestehenden, vom Verpflichteten abgeschlossenen Untermietvertrag einzutreten braucht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0004083

Dokumentnummer

JJR_19700722_OGH0002_0030OB00090_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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