RS OGH 1970/11/11 3Ob116/70, 3Ob260/07t

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Veröffentlicht am 11.11.1970
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Norm

EO §331 E

Rechtssatz

Anspruch auf Herausgabe eines Unternehmens gehört zu den "anderen Vermögensrechten", welche nur gemäß §§ 331 ff EO in Exekution gezogen werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0004241

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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