RS OGH 1973/2/20 3Ob24/73, 3Ob114/98f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1973
beobachten
merken

Norm

EO §331 E

Rechtssatz

Die Zwangsverwaltung eines gewerblichen Unternehmens ist kein selbständiges Exekutionsmittel, sondern nur eine Verwertungsart, zu deren Bewilligung das Exekutionsgericht nach Vernehmung des Verpflichteten zuständig ist (331 Abs 2 EO). Dies gilt auch für die Sicherungsexekution durch Zwangsverwaltung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004216

Dokumentnummer

JJR_19730220_OGH0002_0030OB00024_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten