Norm
EO §252Rechtssatz
Auf radizierte Gewerbe ist als Zubehör der betreffenden Liegenschaft eine abgesonderte Exekution nach §§ 331 ff EO unzulässig. Auf diese Gewerbe kann nur im Wege der Exekution auf die Liegenschaft gegriffen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003801Dokumentnummer
JJR_19720928_OGH0002_0030OB00100_7200000_001