Begründung: Die betreibende Wohnungseigentumsorganisatorin hatte der Verpflichteten schon am 11.Feber 1964 die Wohnung 9 im 2. Obergeschoß des Hauses A des Objektes Haspingerstraße 482 in 6100 Seefeld in Tirol mit den zur
Begründung: von Wohnungseigentum erforderlichen Anteilen an der Liegenschaft EZ 711 II KG Seefeld um den von der Käuferin bereits bezahlten Kaufpreis von 857.000 S verkauft, doch ist, obwohl die Käuferin die Wohnung schon lange benützt, die Verbücherung bisher ni... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. April 1984 bewilligte das Erstgericht auf Grund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien vom 4. Juli 1980, GZ 13 Cg 127/80-1, den betreibenden Parteien zur Hereinbringung ihrer Geldforderung von S 530.000,- samt 6 % Zinsen seit dem 6. Juli 1977 und der Kosten die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten zustehenden Mietrechte. Nach der Einvernehmung des Verpflichteten und des Vermieters entschied das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund eines näher bezeichneten Exekutionstitels zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung des von der verpflichteten Partei in Höhnhart, Eigelsberg 5, betriebenen Gewerbes der Schottergewinnung und des Schottertransportes und der dem Geschäftsbetrieb zugrundeliegenden Gewerbeberechtigung zu bewilligen und an die verpflichtete Partei das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über das gena... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer je zur Hälfte des auf dem Teilstück Nr.111 der Parzelle 1752/1 der Liegenschaft EZ 2049 KG Hornstein errichteten Superädifikates (Wochenendhauses) sind Josef C, dessen Aufenthalt derzeit unbekannt ist, und die Antragsgegnerin Ingeborg B, die nunmehr mit Dr. Günther B verehelichte geschiedene Ehegattin des Josef C. Der Grundstücksteil, auf dem das Superädifikat steht, wurde seinerzeit von Josef C und der Antragsgegnerin von Dr. Paul D gemietet. Am 26.11.1980... mehr lesen...
Norm: ABGB §435EO §331 DEO idF EO-Nov 2000 §134EO idF EO-Nov 2000 §238 Abs1
Rechtssatz: Die Exekution wegen Geldforderungen auf Miteigentumsanteile des Verpflichteten an Superädifikaten ist nach den Vorschriften der §§ 331 ff EO zu führen. Entscheidungstexte 5 Ob 548/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 5 Ob 548/85 3 Ob 6/96 ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaften EZ 6, 1222 und 1309 je KG E*****. Hinsichtlich der jeweils zweiten Hälfteanteile an diesen Liegenschaften steht der verpflichteten Partei aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 28. 8. 1974 verstorbenen Karl B***** aufgrund der Einanwortungsurkunde vom 14. 12. 1976, AZ A 177/74 des Bezirksgerichts Langenlois, der Anspruch auf Einverleibung des Eigentumsrechts zu. Im Grundbuch ist die... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §436EO §331 FGBG §22GBG §24
Rechtssatz: Der Erbengläubiger kann auf die zwar eigeantwortete aber noch nicht verbücherte Liegenschaft des Erben nicht direkt - unter Ansuchen um Einverleibung des Eigentumsrechts des Erben - sondern nur gemäß § 331 EO Exekution führen. Dies entspricht der ständigen neueren Rechtsprechung des OGH (EvBl 1953/211, EvBl 1977/37, EvBl 1980/142, SZ 53/32). Im Schrifttum geäußerte Gegenansichten (Hole... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zunächst, ihr gegen die beiden Verpflichteten zur Hereinbringung von 459.222,50 S sA die Exekution durch Pfändung der den beiden Verpflichteten aus dem Safevertrag mit der B***** Aktiengesellschaft Safe Nr. ***** zustehenden Rechte zu bewilligen. Es möge an die verpflichteten Parteien das Gebot erlassen werden, sich jeder Verfügung über die ihnen zustehenden Rechte, insbesondere der Öffnung bzw Entnahme aus dem Safe Nr. ***** zu enthalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeEO §331 FEO §333
Rechtssatz: Sollte sich im Zuge der Verwertung der gepfändeten Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag die Bank weigern, an der erforderlichen gewordenen gewaltsamen Öffnung mitzuwirken, müßte sie vom betreibenden Gläubiger (der dazu auf Grund des ihm überwiesenen Anspruches ermächtigt ist) geklagt werden und ein klagsstattgebendes Urteil müßte mit einer gesondert... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §26EO §308 BEO §331 FEO §333
Rechtssatz: Bei Verwertung der gepfändeten Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag hat der Verpflichtete dem betreibenden Gläubiger (analog § 306 EO) alle zur Geltendmachung des überwiesenen Anspruches nötigen Auskünfte zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden zur Verfügung zu stellen, und er ist auch verpfli... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §331 F
Rechtssatz: Die Pfändung der Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einer abgeschlossenen Safevertrag (typischer Schrankfachvertrag) besteht im Gebot an den Verpflichteten, sich jeder Ausübung seiner Rechte aus dem Safevertrag (Recht des jederzeitigen Zutrittes zum Schrankfach, Anspruch auf Anfertigung eines zweiten Schlüssel, Anspruch auf gewaltsame Öffnung des Safes für den Fall des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §308 BEO §331 FEO §333
Rechtssatz: Die Verwertung der gepfändeten Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag geschieht dadurch, dass das Exekutionsgericht den betreibenden Gläubiger ermächtigt, das gepfändete Recht des Verpflichteten in dessen Namen zur einmaligen Ausübung, geltend zu machen. Nach der Erteilung dieser Ermächtigung ist der betreibende Gläubiger de... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §331 F
Rechtssatz: Für die Exekution in den Inhalt eines Banksafes kommt bei Vorliegen eines typischen Schrankfachvertrages als Vorbereitung der späteren Fahrnisexekution nur eine Exekutionsführung nach §§ 331 ff EO in Frage. Es sind also die Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag zu pfänden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §959ABGB §1090 IIeEO §308 BEO §331 FEO §333
Rechtssatz: Wird die betreibende Partei trotz Einschaltung des Vollstreckungsorganes gem § 26 EO bei Verwertung der gepfändeten Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag nicht instandgesetzt, den Safe im Zusammenwirken mit der Bank zu öffnen und den Inhalt durch den Vollstrecker pfänden und in Verwahrung nehmen zu lassen, so kann die betre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeEO §325 Abs2EO §326EO §327EO §331 F
Rechtssatz: Liegt ein typischer Schrankfachvertrag vor, müßte ein Antrag auf Überweisung des "Herausgabeanspruches" abgewiesen werden. Nur wenn zwischen den verpflichteten Parteien und der Bank vereinbart worden wäre, daß die Bank gewisse Gegenstände der verpflichteten Parteien für sie in Verwahrung nimmt, dann könnte es im Rahmen einer Herausgabeexekution zur Erlassung eines Überweisungsb... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 7. 4. 1982, 3 A 653/80, wurde der Nachlass des Ing. Karl Hans S***** der verpflichteten Partei zur Gänze eingeantwortet. Auf Grund des Teilanerkenntnisurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 15. 10. 1982, 40 b Cg 409/82, ist die verpflichtet Partei schuldig, der betreibenden Partei den Betrag von S 659.264,-- s. A. bei sonstiger Exekution in die Liegenschaft EZ 428 des Grundbuches der Katastralgemeinde Hernals und in... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers, ihm zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 73.289 S samt Zinsen, Prozesskosten und Exekutionskosten die Exekution durch Pfändung des Anwartschaftsrechts der Verpflichteten auf bücherliche Übertragung des Eigentumsrechts an der Liegenschaft EZ ***** der Katastralgemeinde ***** ab, weil es sich bei dem Rechtsanspruch auf Eigentumseinverleibung nicht um ein nach § 331 EO pfändbares und verwertbare... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §331 A
Rechtssatz: Der Dritte, dem im Sinne des § 331 Abs 1 EO das gerichtliche Verbot, zu leisten, zugestellt wurde, kann sich durch die Erhebung eines Rechtsmittels nur zur Wehr setzen, wenn ihn die Exekutionsbewilligung gesetzwidrig belastet oder wenn ihm ungerechtfertigte Aufträge erteilt werden oder auch, wenn die Exekutionsbewilligung gesetzwidrig erfolgt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §325EO §328 Abs1EO §331 A
Rechtssatz: Der dem Verpflichteten aus einem Kaufvertrag zustehende materiellrechtliche Anspruch kann nach den §§ 331 ff in Exekution gezogen werden, wenn wegen der Übergabe der unbeweglichen Sache die Exekution nach §§ 325, 328 Abs 1 EO versagt wird, mangels Einverleibung des Eigentumsrechtes der Verpflichteten aber nach den Bestimmungen für die Exekution auf unbewegliches Vermögen ein Zugriff auf die Liegens... mehr lesen...
Norm: EO §331 FEO §333 Abs2
Rechtssatz: Die Gesamtrechte der im Grundbuch noch nicht als Eigentümer einverleibte Erwerberin der Liegenschaft sind nach § 331 EO zu pfänden, die Verwertung erfolgt durch die Ermächtigung des betreibenden Gläubigers nach § 333 EO zur Geltendmachung des Gesamtrechtes, das auch den Anspruch auf bücherliche Einverleibung einschließt, so daß er die Einverleibung des Eigentums der Verpflichteten bewirken und dann zuglei... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels (Titelgerichtes) vom 1. 2. 1982 wurde zugunsten der betreibenden Partei Dr. Reinhard H zur Sicherung des Betrages von 50 651.70 S sA die Exekution durch Pfändung des der verpflichteten Partei als Gesellschafterin der S-GesmbH zustehenden Geschäftsanteiles entsprechend einer voll und bar eingezahlten Stammeinlage von 100 000 S bewilligt und durch Zustellung des Leistungsverbotes an die genannte Gesellschaft und des Verfügungsverbotes an die verpflic... mehr lesen...
Norm: EO §331 CGmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Da die Exekution nach §§ 331 ff EO, und auch ein Geschäftsanteil einer Gesellschaft mbH zählt zu den dort behandelten anderen Vermögensrechten, ein mehrstufiges Verfahren ist, das aus der Pfändung, der Verwertung und der Verteilung des Erlöses besteht, hängt die Wirksamkeit der Pfändung nicht davon ab, ob die betreibende Partei von Anfang an einen zutreffenden Verwertungsantrag stellt oder nicht. ... mehr lesen...
Norm: EO §331 CGmbHG §75
Rechtssatz: Der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der "Inbegriff der Rechte und Pflichten" oder die "Gesamtheit der Rechte", die dem GmbH-Gesellschafter zukommen. Zwischen dem "Geschäftsanteil" dem "Gesellschaftsanteil" oder den "Ansprüchen ...... als Gesellschafter" besteht daher kein Unterschied. Entscheidungstexte 3... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IIIHEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §39 Abs1 Z8 IIIBEO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §39 Abs1 Z8 IVCEO §39 Abs1 Z8 IVEEO §331 A
Rechtssatz: Dass das gepfändete Recht verwertbar ist, muss im Exekutionsantrag weder bewiesen noch bescheinigt werden. Nur wenn sich schon aus dem Exekutionsantrag ergibt, dass es sich um ein nicht pfändbares Recht handelt, ist der Exekutionsantrag abzuweisen. Stellt sich erst im Lau... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2 IIIFEO §133 Abs3EO §331 A
Rechtssatz: Ausnahmen vom Grundsatz, wonach über den Antrag auf Bewilligung der Exekution, ohne vorhergehende mündliche Verhandlung und ohne Einvernehmung des Gegners Beschluß zu fassen, sind in den §§ 133 Abs 3 EO (zwingend) und etwa § 358 EO (wenn keine Gefahr im Verzug ist), aber nicht vor der Bewilligung der Pfändung von Vermögensrechten nach § 331 EO festgesetzt. Nach § 331 Abs 2 EO hat das Exeku... mehr lesen...
Der am 6. 12. 1980 in Graz verstorbene Franz K hat im Jahre 1949 die im Hause der Kläger Wien 1, R-Platz im zweiten Stock gelegene Wohnung Nr. 19 gemietet. Dieses Mietverhältnis kundigen die Kläger aus dem Kündigungsgrund des § 19 Abs. 2 Z 11 MG auf. Die beklagte Verlassenschaft und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten Rudolf P und Leopoldine T wendeten ua. mangelnde Passivlegitimation mit der Begründung: ein, der seinerzeitige Mieter habe die Wohnung seiner damalige... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §331 BMG §19 Abs4 EMRG §30 Abs2 Z4 B
Rechtssatz: Das mit der Zwangsverwaltung verbundene Verbot macht privatrechtliche Verfügungen des Verpflichteten nur insoweit unwirksam, als sich diese zum Nachteil der betreibenden Partei auswirken und auch nur dieser gegenüber. Die Zwangsverwaltung kann daher die Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter nicht beeinträchtigen. Insbesonders steht sie auch einer Übertragung der Mietrechte ... mehr lesen...
Norm: EO §331 A
Rechtssatz: Die Frage der Tauglichkeit des in Exekution gezogenen Objektes fällt in das Gebiet des Vollzuges der Exekution, weshalb die Verwertbarkeit des in Exekution gezogenen Rechtes bei der Bewilligung der Exekution dann nicht geprüft werden muss, wenn die Unpfändbarkeit nicht von vornherein feststeht. Entscheidungstexte 7 Ob 573/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983... mehr lesen...
Das Exekutionsgericht Wien bewilligte der betreibenden Gläubigerin zur Hereinbringung ihrer Geldforderungen die Exekution auf das Anteilsrecht des Verpflichteten an einem auf der Liegenschaft EZ 2049 der KG H bestehenden Superädifikat und übermittelte eine Ausfertigung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses dem Erstgericht, in dessen Sprengel das Bauwerk liegt. Das Erstgericht ordnete die Einreihung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses in die Sammlung der hinterlegten und eingereiht... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §331 EEO §370 E
Rechtssatz: Auch bei der Sicherungsexekution gilt hinsichtlich der Entscheidung über einen Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Rechtes (hier Gewerbes) die Bestimmung des § 331 Abs 2 EO (3 Ob 17/46 = RpflSlgE 1976/128). Danach hat das Exekutionsgericht auch bei der Sicherungsexekution über den Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Rechtes (Gewerbes) zu entscheiden, und zwar nach Einvernehmung d... mehr lesen...