Begründung: Das Bezirksgericht Villach bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Geldforderung am 18. Mai 1990 zu 12 E 3900/90 unter anderem die Exekution durch Pfändung der Rechte der verpflichteten Partei aus dem mit der W***-F*** Gesellschaft m.b.H. abgeschlossenen Leasingvertrag, gebot der verpflichteten Partei, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Rechte zu enthalten, und verbot der W***-F*** Gesellschaft m.b.H., an die verpflichtete Par... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §294 KEO §331 CHGB §337 Abs1HGB §339
Rechtssatz: Gläubiger eines stillen Gesellschafters können in der Regel einerseits auf den Gewinnanteilsanspruch und andererseits auf das Auseinandersetzungsguthaben greifen. Im Exekutionsantrag muß klar zum Ausdruck kommen, ob nur der Gewinnanteilsanspruch oder nur der Anspruch auf das dem Verpflichteten bei der Auseinandersetzung zustehende Guthaben, oder aber beide Ansprüche gepfänd... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 161.049,20 S beantragte die betreibende Partei "gemäß § 331 EO", ihr die Exekution a) durch Pfändung der vom Verpflichteten als stiller Gesellschafter geleisteten Bareinlage von 100.000 S eines von Christa Sch. betriebenen Weinkeller-Restaurants und b) durch Pfändung des Gewinnanteiles des Verpflichteten zu bewilligen. Dem Verpflichteten möge geboten werden, sich jeder Verfügung über seine Bareinlage und seinen Gewinnanteil zu enthalten. Der Chri... mehr lesen...
Begründung: Christine W*** ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 106 Grundbuch Hundsdorf, bestehend aus den Grundstücken 241/23 LN, 241/24 LN, 630 Wald und 67 Bfl. Mit Vereinbarung vom 13.4.1990 wurde zwischen der Liegenschaftseigentümerin und ihren Töchtern Judith Romana K*** und Christine Iris W*** ein Belastungs- und Veräußerungverbot vereinbart (Punkt 2. der Vereinbarung), wobei festgehalten wurde, daß sich diese Vereinbarung auf die Grundstücke 241/23 LN, 241/24 LN und 6... mehr lesen...
Begründung: Mit gerichtlichem Vergleich vom 21. Dezember 1988 regelten die Parteien die vermögensrechtlichen Ansprüche für den Fall der Scheidung ihrer Ehe dahin, daß die Frau ihre halben, mit Wohnungseigentum am Haus 1 W 2 und am Haus 1 Garage 1 verbundenen Mindestanteile an der Liegenschaft EZ 995 KG 45005 Eferding an den Mann übertrug und in die bücherliche Einverleibung seines Eigentums einwilligte, womit er durch Vereinigung mit seinen halben Mindestanteilen Eigentümer der Mi... mehr lesen...
Norm: EO §331 DWEG §9 Abs2 Satz2
Rechtssatz: § 9 Abs 2 Satz 2 WEG steht der Exekutionsführung nach den §§ 331 ff EO auf das Vermögensrecht des verpflichteten Ehegatten dann nicht entgegen, wenn dieser bereits einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums am halben Mindestanteil des anderen erworben hat. Entscheidungstexte 3 Ob 59/90 Entscheidungstext OGH 16.05.1990 3 Ob 59/90 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Partei D***, Graben 21, 1010 Wien, vertreten durch Dr. Peter Karl Wolf ua, Rechtsanwälte in Wien, wider die verpflichteten Parteien 1. Sandor N***, Angestellter, und 2. Maria N***, Angestellte, beide ... mehr lesen...
Gründe: Die Firma T***, Kraftfahrzeug Handel und Werkstätten W*** & Co, erstattete am 28.September 1988 an die Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen Christine S*** und Omer Mohammed R*** wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 und 5 (richtig: 12) StGB., weil S*** einen ihr gehörigen, zu Gunsten der Anzeigerin exekutionsgerichtlich gepfändeten Anteil an einer Gesellschaft m.b.H. an R*** veräußert hat. Die Anzeigerin erklärte, sich dem einzuleitenden Stra... mehr lesen...
Norm: EO §300EO §331 CGmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Die Pfändung des Geschäftsanteils der Gesellschaft mbH gemäß § 331 EO ist einer Nachpfändung (Beitrittspfändung) nicht hinderlich (vgl analog § 300 EO und vor allem § 76 Abs 4 GmbHG). Entscheidungstexte 13 Os 129/89 Entscheidungstext OGH 12.10.1989 13 Os 129/89 Veröff: SSt 60/69 E... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 30.September 1986 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei gemäß § 371 Z 2 EO zur Sicherung von Geldforderungen die Fahrnisexekution sowie die bücherliche Vormerkung des Zwangspfandrechtes ob den Liegenschaften EZ 129 und 294 je KG Remsach sowie EZ 189 KG Böckstein. In mehreren Vollzügen wurden die im Pfändungsprotokoll E 2759/86-2 des Erstgerichtes unter den Postzahlen 1 bis 55 angeführten Gegenstände gepfändet. Bei den Postzahlen 1 bis 22 u... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung von Verfahrenskosten in der Höhe von 954.582,15 S, 67.675,90 S und 40.834,65 S sA die Exekution durch Pfändung des Anspruchs der verpflichteten Partei als Kommanditistin einer bestimmten Kommanditgesellschaft "auf dasjenige, was ihr als Gewinnanteil und bei der Auseinandersetzung zukommt", zu bewilligen, und stellte zugleich einen Verwertungsantrag im wesentlichen mit dem Inhalt de... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §331 C
Rechtssatz: Die Exekution auf einen Geweinnanteil ist eine Forderungsexekution nach den §§ 294 ff EO. Entscheidungstexte 3 Ob 57/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 57/89 GesRZ 1989,228 = SZ 62/122 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0004109 Dokumentnumm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des Geschäftslokales Nr. 4 im Hause des Klägers in Wien 21., Stryeckgasse 14. Nach § 6 des Mietvertrages vom 1. Dezember 1972 darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt weder entgeltlich noch unentgeltlich ganz oder teilweise dritten Personen ..... auch nicht im Wege eines Gesellschaftsverhältnisses, Pachtvertrages und dgl. überlassen werden. Die Beklagte verpachtete das in dem Bestandobjekt betriebene Modengeschä... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete hat nach dem rechtskräftigen Versäumungsurteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6.Mai 1987, GZ 30 Cg 149/87-2, an den betreibenden Gläubiger S 356.117,-- sA zu bezahlen. Der Gläubiger beantragte am 26.August 1987 zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung die Bewilligung der Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Simultanpfandrechtes auf die Liegenschaften des Verpflichteten EZ 22 KG Feldkir... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3EO §331 FGBG §13
Rechtssatz: Die Beschränkung eines Verbotes nach § 364 c ABGB auf einzelne Grundstücke eines Grundbuchskörpers ist zulässig. Diesem Umstand kommt zwar bei einem Belastungsverbot zunächst insofern keine Bedeutung zu, weil es gemäß § 13 GBG dennoch die Belastung der ganzen Liegenschaft (oder des ganzen Anteils) hindert; der Eigentümer kann aber in diesem Falle nach § 3 LiegTeilG die Abschreibung und Eröffnung e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf ihren Antrag zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen von S 81.155,90 sA und von S 26.665,60 sA die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten gegen Maria E*** zustehenden Anspruches auf Einwilligung in die Einverleibung eines Pfandrechtes bis zum Höchstbetrag von S 300.000,-- auf den Liegenschaften EZ 4, EZ 17, EZ 8 und EZ 11 KG Uttendorf im Range vor dem zu ihren Gunsten auf diesen Einlagen einverl... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §364c D3EO §331 F
Rechtssatz: Ein gegenüber einem nach § 364 c ABGB Verbotsberechtigten besthender Anspruch des Verpflichteten auf Einwilligung in die Einverleibung eines Pfandrechtes an einer Liegenschaft ist ein taugliches Exekutionsobjekt. Entscheidungstexte 3 Ob 180/88 Entscheidungstext OGH 17.11.1988 3 Ob 180/88 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 A
Rechtssatz: Der gepfändete Anspruch muß nicht unmittelbar verwertbar sein. Die Verwertung zur Tilgung der betriebenen Geldforderung kann auch erst durch eine weitere Exekution erreichbar sein. Entscheidungstexte 3 Ob 180/88 Entscheidungstext OGH 17.11.1988 3 Ob 180/88 NZ 1989,127 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte gegen die Mutter des Verpflichteten als damalige Eigentümerin der Liegenschaft EZ 94 der Katastralgemeinde Emberg mit den Grundstücken 459/4 und 452/1 je Alpe und führt nunmehr gegen den Verpflichteten, auf den das Eigentum an der Liegenschaft während des Exekutionsverfahrens überging, zur Hereinbringung der Forderung von S 724.146,- sA Exekution durch Zwangsversteigerung der angeführten Liegenschaft. An das Grundstück 452/1 grenzt das Gru... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung des Teilbetrages ihrer vollstreckbaren Forderung von S 997.480,-- sA wider die verpflichtete Partei die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Amtshaftungsanspruch gegen die Drittschuldnerin "Republik Österreich, zuzustellen zu Handen der Finanzprokuratur", zu bewilligen, der der verpflichteten Partei daraus zusteht, daß das Finanzamt Korneuburg die Versteigerung des auf dem Grundstück 50... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der betreibenden Gläubigerin mit dem Verpflichteten wurde 1976 geschieden. Das gemeinsame eheliche Kind mj. Thomas S***, geboren am 6.März 1971, hatte vom Vater mit Schenkungsvertrag vom 6.Juli 1976 1/8 Anteil der Liegenschaft EZ 6061 KG Lustenau und im Erbwege nach seiner Großtante mit Einantwortungsurkunde vom 10.März 1982, GZ A 45/82-10 des Bezirksgerichtes Dornbirn, die Liegenschaft EZ 5018 KG Lustenau erhalten. Das Kind starb am 29.Juni 1981 (AZ 304/82 des... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung von 46.802,25 S unter anderem die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei (Otto K***, geboren 25.10.1932) auf Grund eines Notariatsaktes zustehenden Anspruches auf den unentgeltichen Erwerb von Geschäftsanteilen der OK B*** Gesellschaft mbH gegenüber Otto K***, geboren 2.2.1967, im Betrage von 15.000 S und der Ottilie E*** im Betrag von 485.000 S zu bewilligen. An den Verpflichteten möge das Gebot... mehr lesen...
Norm: EO §331 CEO §331 F
Rechtssatz: Es ist nicht möglich, ein aus der Ausübung eines Gestaltungsrechtes erfließendes Einzelrecht herauszugreifen und gesondert in Exekution zu ziehen. Gegenstand der Exekution kann immer nur das Gesamtrecht des Verpflichteten aus seiner Stellung als Empfänger eines noch bindenden Offertes oder aus einem Optionsvertrag sein. (Hier: Anspruch auf unentgeltlichen Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861EO §331 CEO §331 F
Rechtssatz: Das aus einem noch aktuellen Offert erwachsende Gestaltungsrecht der Annahme des Offertes ist wie das aus einem Optionsvertrag abzuleitende Gestaltungsrecht, ein inhaltlich schon vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen, in gewissen Fällen - vor allem, wenn das Offert die Übertragbarkeit vorsieht - übertragbar und daher auch der Exekution unterworfen (hier: Anspruch auf unentgeltlichen... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der betreibenden Bank wurde am 13.Oktober 1986 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 53.422,-- die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame des Verpflichteten befindlichen beweglichen Sachen bewilligt. Erst bei dem auf Antrag der betreibenden Partei angeordneten dritten Vollzugsversuch ist beim Verpflichteten am 1. Juli 1987 der Personenkraftwagen VW Golf Synchro Baujahr 1986 Kennzeichen V 134.978 gepfändet wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Hereinbringung von S 55.588,96 sA führte die klagende Partei gegen die verpflichtete Partei Hugo A*** Fahrnisexekution. Weil sich vier Automaten im Zeitpunkt der geplanten Pfändung in der Gewahrsame der beklagten Partei befanden, die ihre Zustimmung zur Vornahme der Pfändung verweigerte, wurde der klagenden Partei die Pfändung und Überweisung des Herausgabeanspruches des Verpflichteten gegen die beklagte Partei für diese vier Automaten bewilligt. Gestützt ... mehr lesen...
Norm: EO §325EO §331 AEO §331 F
Rechtssatz: Bei bestehendem Vorbehaltseigentum ist eine vorbereitende Exekution nach § 325 EO zur Ermöglichung einer Fahrnisexekution zusätzlich zur darüber hinaus erforderlichen Exekution nach § 331 EO überflüssig und unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 154/87 Entscheidungstext OGH 16.12.1987 3 Ob 154/87 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gemäß § 371 Z 1 EO und § 374 Abs 1 EO zur Hereinbringung (?) einer Forderung von S 2,295.947,31 sA antragsgemäß die Zwangsverwaltung von den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen Liegenschaften bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens 15 Cg 5/84 des Kreisgerichtes Korneuburg. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag ab. Im Verfahren zur Hereinbringung einer Geldforderung könne der Gläubiger entscheiden, we... mehr lesen...
Norm: ABGB §509EO §331 F
Rechtssatz: An den Eigentümer einer mit einem Fruchgenußrecht belasteten Sache ist ein Verbot, an den Verpflichteten zu leisten, nicht zu erlassen, weil der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenußrecht belasteten Liegenschaft zu einer Leistung an den Fruchtnießer nicht verpflichtet ist. Entscheidungstexte 3 Ob 91/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 3 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Im Lastenblatt der im Alleineigentum von Helene J*** gestandenen Liegenschaft EZ 2358 KG Gänserndorf ist unter OZ 1 das Recht der Fruchtnießung für die Verpflichtete einverleibt. Den Antrag der betreibenden Partei, zur Hereinbringung einer Forderung von S 368.993,-- sA die Exekution durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf dieses Recht und Zwangsverwaltung des Fruchtgenußrechtes zu bewilligen, wies das Erstgericht mit Beschluß vom 4. Februar 1987, ON 9, ab.... mehr lesen...