Norm: EO §331 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 331 EO A Allgemeines B Bestandrechte C Gesellschaftsrechte D Miteigentum E Unternehmen F Verschiedene Vermögensrechte European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062406 Dokumentnummer JJR_19951123_OGH0002_0000EO00331_9500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §17EO §35 KEO §37 AkEO §331 CGmbHG §76
Rechtssatz: Die zulässige Veräußerung eines gepfändeten Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung belastet auch den gutgläubigen Erwerber; ihm gegenüber bleiben wirksam ausgesprochene Verbote aufrecht, sodaß er - ohne als Verpflichteter in das Exekutionsverfahren einbezogen zu werden - auch ohne Klage nach § 17 Abs 2 EO den exekutiven Zugriff auf den Anteil zu dulden hat. Ihm s... mehr lesen...
Norm: EO §331 C
Rechtssatz: Die Pfändung des GmbH-Geschäftsanteiles erfasst nicht die im Geschäftsanteil enthaltenen Mitgliedschaftsrechte/Verwaltungsrechte (etwa das Stimmrecht in der Generalversammlung), sodass die Pfändung den betreibenden Gläubiger nicht zur Ausübung der - beim Verpflichteten bleibenden - Mitgliedschaftsrechte berechtigt. Der Schuldner kann daher den gepfändeten Geschäftsanteil - allerdings unbeschadet des Pfandrechtes - ve... mehr lesen...
Norm: EO §331 FABGB §880a B
Rechtssatz: Die Bankgarantie bildet kein vermögenswertes Recht des Schuldners, der die garantierte Leistung zu erbringen hat. Sie ist deshalb kein geeignetes Objekt einer gegen diesen Schuldner geführten Exekution. Entscheidungstexte 3 Ob 52/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 52/95 3 Ob 81/01k ... mehr lesen...
Norm: EO §331 A
Rechtssatz: Voraussetzung der Zulässigkeit der Exekution bei den Rechten im Sinn des § 331 EO ist ua, dass das zu pfändende Recht zur Zeit der Exekutionsführung dem Verpflichteten zusteht. Entscheidungstexte 3 Ob 14/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 14/95 3 Ob 188/97m Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 188... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIEO §331 C
Rechtssatz: Dem betreibenden Gläubiger ist ein direkter Zugriff auf den von einem Dritten treuhändig gehaltenen Geschäftsanteil verwehrt. Ist der Verpflichtete Treugeber, so können Gläubiger nur seinen Anspruch auf den Geschäftsanteil gegen den Treuhänder pfänden. Entscheidungstexte 3 Ob 14/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 14/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 F
Rechtssatz: Die Pfändung des bücherlich eingetragenen Fruchtgenußrechtes erfolgt durch Einverleibung des Pfandrechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 35/93 Entscheidungstext OGH 30.11.1994 3 Ob 35/93 3 Ob 88/04v Entscheidungstext OGH 21.07.2004 3 Ob 88/04v Europ... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §331DBV Pkt142
Rechtssatz: Die pfandweise Beschreibung nach § 331 EO dienet der Klarstellung von Umfang und Beschaffenheit des Rechts, sie ist nicht rechtsbegründend. Festzuhalten sind die für die Ausübung des Rechtes dem Verpflichteten obliegende Gegenleistungen. Die pfandweise Beschreibung eines gepfändeten Wohnungseigentumsanwartschaftsrechts ist tunlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AeEO §331 F. ABGB §358 IIIABGB §1002
Rechtssatz: Werden Rechte aus einem Treuhandvertrag gepfändet, kann die Treuhänderin als Drittschuldnerin mit der Behauptung, ein Treuhandverhältnis liege nicht vor, erfolgreich eine Exszendierungsklage nicht erheben.Mit Dieser Behauptung kann die Drittschuldnerin entweder eine Feststellungklage gegen den betreffenden Gläubiger erheben oder dessen Drittschuldnerklage abwarten. ... mehr lesen...
Norm: EO §331 AEO §331 FABGB §1063 A1
Rechtssatz: Das Anwartschaftsrecht setzt sich aus dem aufschiebend bedingten Eigentum und dem Gestaltungsrecht, die Bedingung für den Eigentumserwerb durch Zahlung des Kaufpreises eintreten zu lassen, zusammen. Entscheidungstexte 3 Ob 534/93 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 3 Ob 534/93 Veröff: SZ 66/172 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 FABGB §1063 A1
Rechtssatz: Die wirksame Pfändung des Anwartschaftsrechtes des Vorbehaltskäufers erfolgt durch Zustellung des Verfügungsverbotes an den Käufer. Die Erlassung und Zustellung eines Leistungsverbotes an den Vorbehaltsverkäufer ist nicht erforderlich. Die Pfändung des Anwartschaftsrechtes des Vorbehaltskäufers durch Verfügungsverbot erfaßt sein Recht mit dem Inhalt, den es im Zeitpunkt der wirksamen Pfändung hatte. ... mehr lesen...
Norm: EO §331 FABGB §1063 A1ABGB §1295 IcABGB §1295 IIf7eABGB §1301ABGB §1305
Rechtssatz: Durch Pfändung des Anwartschaftsrechtes des Vorbehaltskäufers erwirbt die betreibende Partei ein absolut wirkendes Befriedigungsrecht. Trotz Kenntnis des Vorbehaltsverkäufers davon handelt er bei Mitwirkung am Verstrickungsbruch durch den Käufer dann nicht rechtswidrig, wenn der Verkäufer auf Grund bestehender Vereinbarungen berechtigt gewesen wäre, den Ka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger war vormals Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Mit Schenkungsvertrag vom 13.9.1980 übergab er diese Liegenschaft seinem Sohn Franz R*****. Mit Vertrag vom 21.12.1981 räumte dieser den Klägern das Veräußerungs- und Belastungsverbot an der Liegenschaft ein. Mit Übergabsvertrag vom 24.2.1986 übereignete Franz R***** die Liegenschaft seiner Frau H*****. Mit der Errichtung der Vertragsurkunde war der Beklagte beauftragt, wobei das Veräußer... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 5.2.1989 verstorbenen Kurt J***** bewilligte das Erstgericht als Abhandlungsgericht mit Beschluß vom 10.6.1991 der Lebensgefährtin des Erblassers, die beim Landesgericht Eisenstadt zu 1 Cg 71/90 gegen die Verlassenschaft eine Klage unter anderem mit dem Begehren auf Bezahlung von 1,688.378,-- S sA eingebracht und im Verlassenschaftsverfahren noch andere Forderungen geltend gemacht hatte, die Absonderung des Nachlasses vom Verm... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. April 1989 in Wien verstorbene Michel Emile Henri D***** (folgend Erblasser) war französischer Staatsangehöriger. Er hatte am 27. Dezember 1955 vor dem (vermutlich französischen) Generalkonsulat in Beirut, Libanon, mit Marica D***** (im folgenden erste Frau) die - zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch aufrechte - Ehe geschlossen, der drei volljährige Kinder entstammen. Nach dem Akteininhalt halten sich die erste Frau und die Tochter in Griechenland, de... mehr lesen...
Norm: EO §331 DWEG §9 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Bei der im § 9 Abs 2 WEG vorgesehenen Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums handelt es sich um eine Exekution auf andere Vermögensrechte nach den §§ 331 ff EO. Entscheidungstexte 3 Ob 128/91 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 3 Ob 128/91 5 Ob 135/... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Partei Dr. Engelbert P*****, vertreten durch Dr. Josef Olischar, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei T*****, (Verein), vertreten durch Dr. Manfred C. Müllauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Villach bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Geldforderung am 18. Mai 1990 zu 12 E 3899/90 unter anderem die Exekution durch Pfändung der Rechte der verpflichteten Partei aus dem mit der W***-F*** Gesellschaft mbH (betreffend die C*** Salzburg, ehemals D*** V*** samt Produktionsanlagen, Maschinen, Betriebsausstattung und technischen Geräten) abgeschlossenen Leasingvertrag, gebot der verpflichteten Partei, sich j... mehr lesen...