Norm
EO §331 FRechtssatz
Der Umstand, daß bei Exekution auf ein bereits verbüchertes Fruchtgenußrecht wegen der damit verbundenen Grundbuchseintragungen die Erlassung eines zusätzlichen Leistungsverbotes an den Drittschuldner überflüssig ist, macht dieses Leistungsverbot dann nicht entbehrlich, wenn ein noch unverbücherter Anspruch auf ein Fruchtgenußrecht in Exekution gezogen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004307Dokumentnummer
JJR_19730220_OGH0002_0030OB00016_7300000_002