RS OGH 1984/12/19 3Ob591/84, 1Ob147/00z, 7Ob153/14x, 1Ob246/15f

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Veröffentlicht am 19.12.1984
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Norm

ABGB §358 III
EO §294 K
EO §325
EO §382 Z7 II7

Rechtssatz

Gläubiger des Treugebers können auf das Treugut nur im Wege der Exekution auf die Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder greifen, weil dieses für die Dauer der Treuhand zwar wohl wirtschaftlich nicht aber rechtlich dem Vermögen des Treugebers zuzurechnen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004144

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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