Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Den Verwaltungsbehörden steht es frei, unabhängig von den Gerichten zu beurteilen, ob eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO vorgelegen ist oder nicht. Es ist daher ohne Bedeutung, daß der Besch mit gerichtli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 89/03/0242 1 Stammrechtssatz Im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO bedarf es nicht der Angabe des Alkoholgehaltes, sei es des Blutes, sei es der Atemluft. Schlagworte Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Der Unwertgehalt von mehreren Taten, welcher darin gelegen sein soll, daß sie in alkoholisierten Zustand begangen wurden, wird durch die aufgrund des im § 22 VStG verankerten Kumulationsprinzips ohnedies gesondert zur Anwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0068 1 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO idF 1986/105 dar, zumal eine träge Pupillenreaktion erst bei mindestens 1 Promille Blutalkohol gegeben is... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach der allgemeinen Lebenserfahrung liegt bei einem Blutalkoholgehalt von 0,4 Promille (0,55 Promille) in der Regel noch keine "mittelstarke" Alkoholisierung vor, wie sie bei der klinischen Untersuchung aber festgestellt wurde. Auch wird im allgemeinen bei einem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Blutabnahme steht ein Beweismittel zur Verfügung, das zur Widerlegung der klinischen Beurteilung an sich geeignet ist (Hinweis E 20.6.1990, 90/02/0008). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Es bedarf in Ansehung der Alkoholbeeinträchtigung keiner weiteren
Begründung: , daß ein Mensch, der "vor lauter Rausch unter den Tisch fiel" und sich "wegen seines Rauschzustandes" nicht mehr an das Motiv eines in dies... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Strafbarkeit ist auch dann gegeben, wenn die genossene Alkoholmenge für sich allein noch keine Fahruntüchtigkeit bewirkt hätte (Hinweis E 4.10.1991, 91/18/0086), ja selbst bei Überwiegen anderer Ursachen (Hinweis E 13.9.1991, 91/18/0086). Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberAlkoholbeei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Um die allfällige Einwirkung eines Rest(Haft-)alkohols im Munde (zufolge unmittelbar vorangegangenen Alkoholkonsums), also eine Verfälschung des Wertes auszuschließen, darf die Untersuchung nach den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte erst 15 Minuten nach dem letzten Alkoholkonsum vorg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde war berechtigt, den Besch in zwei Fällen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO für schuldig zu befinden. Dies deshalb, weil sie in rechtlich unbedenklicher Weise einen neuerlichen Willensentschluß des Besch, das Fahrzeug zu len... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;AVG §69 Abs1 litb;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Wiederaufnahmswerber seine Verantwortung in einem späteren gerichtlichen Verfahren gegenüber seiner Verantwortung im rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren geändert, stellt das im gerichtlichen Strafverfahren erstellte Gutachten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52 Abs1;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/03/0048 2 Stammrechtssatz Einem Amtsarzt (Polizeiarzt) ist aufgrund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis dafür zuzutrauen, daß er - abgesehen von Grenzfällen - aufgrund von Symptomen b... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;
Rechtssatz: Bei der Verwendung eines Atemalkoholanalysegerätes muß der Besch zur Vornahme einer Mundspülung nicht angehalten werden (Hinweis E 15.5.1991, 90/02/0204; 13.9.1991, 91/18/0111). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 8. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. September 1988 um 23,15 Uhr auf der Katschbergstraße B 99 auf Höhe Straßen-km 73,5, Gemeinde St. Michael, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 (§ 99 Abs. 1 lit. a) StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Amtssachverständige hat ihren Berechnungen zwar einen Nachtrunk von einem Seidel Bier und einem doppelten Schnaps zugrunde gelegt, wobei sie diesen Nachtrunk mit einem Blutalkoholwert von 0,53 Promille berechnete und diesen Wert von dem aus dem abgenommenen Blut ermittelten Wert vo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;
Rechtssatz: Wenn der Bf vorbringt, es könne das aus dem abgenommenen Blut ermittelte Ergebnis nicht verwertet werden, weil er zur Blutabnahme aufgefordert worden sei, obwohl eine Voraussetzung des § 5 Abs 6 StVO, daß nämlich eine andere Person (als er) beim Verkehrsunfall erheblich verletzt worden sei, gefehlt habe, also für ihn keine V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 12. Dezember 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 16. Juli 1989 um 2,03 Uhr in Lienz im Bezirkskrankenhaus die Blutabnahme verweigert, obwohl sie im Verdacht gestanden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw um 0,30 Uhr bei km 16 der Virgentalstraße in Prägraten in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt, weil er am 12. Juli 1990 kurz vor 04.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zug auf der Ossiacher Straße B 94 in Sattendorf in Fahrtrichtung Feldkirchen bis auf Höhe des Fremdenverkehrsamtes Sattendorf bei Str.Km. 44,5, wo er den LKW-Zug auf der Fahrbahn "gehalten bzw. geparkt" habe, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die vom Bf nicht bestrittenen einschlägigen Vorstrafen kann bei der Verhängung einer Geldstrafe von S 15000,-- in Anbetracht des zur Anwendung kommenden, von S 8000,-- bis S 50000,-- reichenden Strafrahmens des § 99... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litc;
Rechtssatz: Für die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit c StVO ist unerheblich, ob der Besch das Fahrzeug tatsächlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt hat oder nicht. Schlagworte Geltungsbereich des StVO §5 Abs1
Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO Eur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 11. Dezember 1989 um 23.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort (der Anhaltung) in Linz einen Pkw gelenkt, und dabei trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung, wie deutlicher Geruch der Atemluft nach Alkohol, unsicherer bzw. schwankender Gang, veränderte Aussprache etc, die von einem von der Behörde hiezu besonders geschulten und besonders ermächtigten Wachebeamten geford... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. September 1989 in der Zeit zwischen ca. 17.15 Uhr und ca. 17.30 Uhr einen Pkw im Ortsgebiet von Amaliendorf auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl er sich dabei in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründenden KONKRETEN Leidenszustand behauptet, ist die belBeh nicht verpflichtet, den Besch auf Grund des gestellten Antrages auf zur Zeit der Amtshandlung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020080.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 575/1987 (im Folgenden kurz: FPG), ein bis zum 10. April 1996 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (der belangten Behörde) vom 7. Mai 1990 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen iranischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 Fremdenpolizeigesetz ein bis 10. Juni 1999 befristetes Aufenthaltsverbot für das ganze Bundesgebiet erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides traf die belangte Behörde die Feststellung, daß der Beschwerdeführer fünfma... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Bestrafung wegen der Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO hat eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung iSd § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG zum Gegenstand (Hinweis E 14.5.1990, 90/19/0156). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 24.7.1991, 91/19/0202) handelt es sich bei der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO um eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG. Schlagworte Verhältnis zu anderen Normen und Materien European Case ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Zwar wird durch die einmalige rechtskräftige Bestrafung wegen Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 erster Fall FrPolG nicht verwirklicht, da es hiefür einer weiteren rechtskräftigen Bestrafung wegen einer schwerwiegenden Verwaltungs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß für die Zeit von 24 Monaten, gerechnet ab 19. März 1990, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegend... mehr lesen...