Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Der Unwertgehalt von mehreren Taten, welcher darin gelegen sein soll, daß sie in alkoholisierten Zustand begangen wurden, wird durch die aufgrund des im § 22 VStG verankerten Kumulationsprinzips ohnedies gesondert zur Anwendung gelangende Strafdrohung des § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO abgegolten.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVOEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020010.X01Im RIS seit
12.06.2001