Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/21 90/11/0076 3 Stammrechtssatz Der verhältnismäßig hohe Grad der Alkoholisierung fällt unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung bei der Bemessung der Dauer der vorübergehenden Entziehu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. August 1991 um 0.25 Uhr einen Pkw alkoholbeeinträchtigt an einem bestimmten Ort in Frastanz gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Um die allfällige Einwirkung eines R... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 1 Stammrechtssatz Um die allfällige Einwirkung eines Rest(Haft-)alkohols im Munde (zufolge unmittelbar vorangegangenen Alkoholkonsums), also eine Verfälschung des Wertes auszuschließen, darf die Untersuchung nach den Verwendungsrichtlinien für Atemalko... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1990 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO mit einer Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe eine Woche) bestraft, weil sie am 16. September 1989 um 04.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Graz 5, auf dem Griesplatz, Höhe Haus Nr. 27 in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Oktober 1989 um 5,10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Graz auf der Josef Huber-Gasse, Höhe BP-Tankstelle Eggenbergergürtel, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht am 7. Oktobe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 20. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 18. November 1989 um 13.15 Uhr in Lienz auf dem Gendarmerieposten Lienz trotz vorliegender Alkoholisierungssymptome geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er um ca. 11.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Oberlienz auf einer Gemeindestraße vom Kirchplatz zum Haus Nr. 49 gelenkt habe. D... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0042 4 Stammrechtssatz Für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Atemluftprobe genügen bereits die von den Straßenaufsichtsorganen wahrzunehmenden Alkoholisierungsmerkmale wie schwankender Gang, lallende undeutliche Aussprac... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0042 4 Stammrechtssatz Für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Atemluftprobe genügen bereits die von den Straßenaufsichtsorganen wahrzunehmenden Alkoholisierungsmerkmale wie schwankender Gang, lallende undeutliche Aussprac... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Besch wird dadurch, daß ihm mehrmals Gelegenheit geboten wird, sich der Atemluftprobe zu unterziehen, in keinem Recht verletzt. Insoweit stellt sich die Amtshandlung, so lange sie nicht für beendet erklärt ist, als ein einheitliches Geschehen dar (Hinweis E 17.11.1982, 82/03/0107). Schlagworte F... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0189 E 8. März 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, ist unabhängig von der Art des Gerätes, mit dem die Untersuchung der Atemluft vorgenommen werden soll, strafbar. Der hiezu Aufgeforderte hat sich jener Art der Atemluftuntersuchung zu unter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die 3 Stunden nach der Verweigerung vorgenommene Alkomatuntersuchung ist für die Erfüllung des Deliktes nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO rechtlich ohne Bedeutung. Der Umstand, daß eine Alkomatuntersuchung, die drei Stunden nach der Verweigerung erfolgt, einen 0,0-W... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 16. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig befunden und bestraft, weil er am 11. April 1989 um 19,30 Uhr im Bereiche eines näher bezeichneten Tatortes einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zust... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;B-VG Art140 Abs7;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 litb;
Rechtssatz: Das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft gem § 5 Abs 2a lit b StVO hat als Feststellung des Grades der Alkoholbeeinträchtigung zu gelten (Hinweis E 26.9.1990, 90/02/0047). Dem Bf wurde "in Anbetracht des Erg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 15. April 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 12. Dezember 1989 gegen 18.55 Uhr in Wien 10., Himberger Straße - Oberlaaer Straße, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Über den Beschwerdeführer wurde daher eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt. Die Berufungsbehörde ging entsprechend der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0091 E 14. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO (und nicht § 58 Abs 1 StVO) kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Ursachen, wie zB Übermüdung und Einnahme von Medikamenten, zurückzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn d... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der Ausfertigung des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer wurde am 13. Jänner 1990 um 04.15 Uhr als Fahrzeuglenker von einem Gendarmeriebeamten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten. Die mit dem Beschwerdeführer um 04.56 Uhr dieses Tages mittels Alkomat durchgeführte Atemluftuntersuchung ergab für diesen Zeitpunkt einen Wert von 0,47 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft. Die u... mehr lesen...
Mit dem von der Beschwerde betroffenen Teil des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 30. September 1990 um 03.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einer näher bezeichneten Örtlichkeit gelenkt habe. Nach der Begründung: sei die Atemluft des Beschwerdeführers auf dem Gendarmerieposten Hall in Tirol um 03.19 Uhr... mehr lesen...
In der Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei österreichischer Staatsbürger, der mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet sei und deshalb seinen Wohnsitz in Deutschland habe. Berufsbedingt sei er während der Saison als Koch in einem bestimmten Gasthof in Österreich (in Tirol) tätig. Er besitze einen Pkw mit deutschem Kennzeichen sowie sowohl einen österreichischen Führerschein als auch eine deutsche Lenkerberechtigung. Am 21. Juni 1990 habe er seinen Pkw auf der B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 17. Mai 1990 um 18.45 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Nach der Begründung: hätten zwei beim Beschwerdeführer um 18.56 bzw. 18.59 Uhr (des Tattages) mittels "Alkomat" vorgenommene Atemluftuntersuchungen Alko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Betriebsanleitung des "ALCOMAT" geht hervor, daß die Messung für jede - bestimmten Kriterien entsprechende - Atemprobe gesondert erfolgt, sodaß allfällige einer "gültigen" Probenabnahme vorausgegangene Fehlversuche das Meßergebnis nicht beeinflussen. Auch das Vorhandensein von Mund-Restalkohol... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Person, die ihr Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand lenkt, macht sich der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO unabhängig davon schuldig, ob ihr Blutalkoholgehalt 0,8 Promille erreicht hat oder nicht. Tatbestandsmerkmal der Übertretu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0079 3 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH tritt die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit bei einem Sturztrunk sofort, somit bereits in der Anflutungsphase auf und wirken sich die Anstiegsphasen daher besonders nachteilig auf die Fahrtü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §100 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §37a Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen des Verdachtes einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO kann für diese Übertretung allein schon eine vorläufige Sicherheit von S 8000,-- eingehoben werden. Schlagworte Verhältnis zu anderen Normen und ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Zufolge Verstreichens der in der Betriebsanleitung für den Alkomaten vorgesehenen Wartezeit von 15 Minuten ab dem letzten Alkoholkonsum war somit im Zeitpunkt der ersten Messung keine Verfälschung des Meßwertes durch Mund-Restalkohol mehr zu erwarten. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat
Fests... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. sein Verhalten als Lenker eines Pkws sei am 4. September 1989 gegen 16.50 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, als er an einem näher bezeichneten Ort in Oeynhausen mit einem anderen Kraftwagen kollidiert sei, wobei an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstanden sei; in der Folge habe er es unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedien... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Oktober 1989 um 1.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten und somit fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. April 1990 gegen 23.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort im Gemeindegebiet von Waidhofen an der Thaya einen Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 22. Juli 1989 gegen 17.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Fahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, an der Sachverhaltsdarstellung mitzuwirken, indem er kurz nach dem Verkehrsunfall vor seiner Einvernahme durch die Sicherheitswachebeamten Alkohol konsumiert habe. Er hab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Atemluftprobe genügen bereits die von den Straßenaufsichtsorganen wahrzunehmenden Alkoholisierungsmerkmale wie schwankender Gang, lallende undeutliche Aussprache, gerötete Augenbindehäute sowie penetranter Alkoholgeruch aus dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO nur durch eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes widerlegt werden ka... mehr lesen...