RS Vwgh 1991/12/18 91/03/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1991
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 litc;

Rechtssatz

Für die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit c StVO ist unerheblich, ob der Besch das Fahrzeug tatsächlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt hat oder nicht.

Schlagworte

Geltungsbereich des StVO §5 Abs1 Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030029.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten