RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0120

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
VStG §44a lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0183 1

Stammrechtssatz

Es genügt, das wesentliche Tatbestandselement des ursächlichen Zusammenhanges mit erfolgten Beschädigungen im Spruch des Bescheides zu nennen, ohne an dieser Stelle nähere Umstände über den Unfallhergang auszuführen (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020120.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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