RS Vwgh 1990/11/28 90/02/0134

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Veröffentlicht am 28.11.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;

Rechtssatz

Bei einer gefährlichen Verkehrssituation (der Besch wollte sich bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 80 km/h unmittelbar vor dem gegenbeteiligten Pkw auf der Fahrbahn einordnen) ist von den beteiligten Fahrzeuglenkern erhöhte Aufmerksamkeit zu fordern; insb haben Fahrzeuglenker auch den Geschehnissen hinter dem von ihnen gelenkten Fahrzeug ihr Augenmerk zuzuwenden. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher der Beteiligten durch sein Verhalten mehr oder weniger zur Gefährlichkeit der Situation beigetragen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020134.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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