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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;Rechtssatz
Für die Strafbarkeit nach § 4 Abs 5 StVO kommt es jedenfalls auch auf die Intensität des Anstoßes eines Fahrzeuges an ein anderes und die Art der Beschädigung an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020043.X01Im RIS seit
12.06.2001