Rechtssatz: Auch ein im Besitz eines Privaten stehender Parkplatz stellt eine Straße mit öffentlichem Verkehr dar, wenn nicht durch eine entsprechende Abschrankung erkennbar ist, dass das Gegenteil zutrifft (vgl. auch VwGH vom 23.4.1999, Zl.: 98/02/0343). Ist daher im Einfahrtsbereich des Parkplatzes eines Supermarktes eine Tafel angebracht, auf der vermerkt ist, dass die Benützung des Parkplatzes nur während der Geschäftszeiten zulässig ist und die StVO nicht gilt, jedoch die Zufahrt wede... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie lenkten am 18.1.2000 um 22.00 Uhr den PKW, Kennzeichen IL- im Ortsgebiet von Wattens, beim Haus Rettlsteinerweg 48- 50, Abfahrt Tiefgarage, wobei Sie gegen eine Metallsäule stießen, wodurch Sachschaden entstand. Sie haben es in der Folge unterlassen, obwohl Sie durch Ihr Verhalten mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang standen, 1. ohne unnötigen... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Abfahrt zu Tiefgaragenplätzen, die nur den Miteigentümern möglich ist, ist keinesfalls als öffentliche Verkehrsfläche iS des § 1 Abs 1 StVO 1960 anzusehen. Schlagworte Abfahrt, Tiefgaragenplatz, Miteigentümer, öffentlich mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein im Eigentum eines Privaten stehender Parkplatz stellt eine Straße mit öffentlichem Verkehr dar, wenn nicht durch eine entsprechende Abschrankung erkennbar ist, dass das Gegenteil zutrifft (VwGH 23.4.1999, Zl.: 98/02/0343). War eine private Parkfläche für Gäste eines in unmittelbarer Nähe gelegenen gastgewerblichen Betriebes bestimmt und war die Zufahrt zu dieser Parkfläche ohne Behinderung möglich, so ist der Parkplatz von "jedermann" benützt worden, so ist diese Fläch... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X bestrafte I C mit Straferkenntnis vom **********, Zl *********, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß §103 Abs1 Z1 iVm §36 lite und §134 Abs1 KFG mit einer Geldstrafe in Höhe von S600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 36 Stunden) zuzüglich eines Kostenbeitrages in Höhe von S60,--. Gegen dieses Straferkenntnis erhob I C fristgerecht Berufung mit der Begründung: , dass auf dem Plan der ihr ausgehändigten Bauunterlagen die Ladefläche zur Liegenschaft gehöre und nicht a... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein Privatparkplatz oder eine Fläche, die jedermann für den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr frei zugänglich ist, ist als Straße mit öffentlichem Verkehr anzusehen. Nur wenn eine Einzäunung, eine Schrankenanlage oder ein Tor bei dieser Verkehrsfläche angebracht ist und dadurch nur bestimmten Personen, die über eine Zurtrittsbewilligung des Eigentümers verfügen, sei es in Form einer Chipkarte oder eines Schlüssels der Zutritt bzw die Zufahrt gestattet ist, handelt es sich ... mehr lesen...
Laut Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Wachzimmer P, vom 20.7.1999 wurde die Besatzung eines Streifenwagens an diesem Tag um 11:20 Uhr nach Wien H-straße bezüglich eines Verkehrsunfalles beordert. Dort habe sie der Lenker eines näher bezeichneten Lkws erwartet und angegeben, soeben einen Verkehrsunfall mit leichtestem Sachschaden gehabt zu haben, wobei sich der andere Beteiligte nicht weiter um den Verkehrsunfall gekümmert und sich in die Halle der Firma L begeben habe. Seine Auffor... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch die Vorschriften des KFG bzw des FSG 1997 (jeweils gemäß dessen § 1 Abs 1) gelten nur auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Eine Befugnis der Organe der Straßenaufsicht oder des öffentlichen Sicherheitsdienstes zum Einschreiten außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr ist daher nicht gegeben. Dem Bw ist somit darin beizupflichten, dass die Rechtmäßigkeit seiner Bestrafung zur Voraussetzung hat, dass die ihm angelasteten Taten auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Fahrer des Sattelkraftfahrzeuges mit den deutschen Kennzeichen DA-T 5170/WÜ-A 682, zugelassen für Truck Center H GmbH in D-D (Zugfahrzeug), wie bei der Kontrolle durch ein Exekutivorgan am 9.10.1999 um 04.00 Uhr bei der Mautstelle der Tauernautobahn (A 10) in St.Michael i.Lg. festgestellt worden sei, von Deutschland in die Türkei einen gewerbsmäßigen Gütertransport (Anlagen zum Waschen, Bleich... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Falls steht außer Streit, dass der Beschuldigte als Lenker des im
Spruch: genannten Sattelkraftfahrzeuges am 9.10.1999 einen gewerbsmäßigen Gütertransport von Deutschland durch Österreich mit Zielpunkt Triest durchführte, wobei bei dieser Transitfahrt keine Ökopunkte entrichtet wurden. Das im Fahrzeug angebrachte Ecotag war nicht initialisiert. Der Beschuldigte rechtfertigt sich im Wesentlichen damit, dass er am 8.10.1999 nach 19.00 Uhr in Österreich eingereist s... mehr lesen...
In der Anzeige der Bundespolizeidirektion Graz, Verkehrsunfallkommando vom 12.4.1998, Verkehrsunfallanzeige Nr. 442 ist Herrn E W in seiner Eigenschaft als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges an einem genau angegebenen Tatort und Tatzeitpunkt eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung zur Last gelegt worden, da dieser im Verdacht stand die Fahrtgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen, insbesondere den Straßenverkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst z... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichem Verkehr liegt auch im äußeren (nicht umzäunten) Bereich des Firmengeländes auf einem firmeneigenen Parkplatz nicht vor, wenn dieser Platz bei der jeweiligen Einfahrt neben offenstehenden, aber zum Absperren geeigneten Vorrichtungen (Schranken, Kette) eine Tafel mit folgendem Wortlaut aufweist: "Privatgrundstück, Benützung nur für Werksangehörige der Steyr-Daimler-Puch Fahrzeugtechnik GesmbH auf eigene Gefahr." Damit wurde nämlich mit dem Hinweis auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch Zufahrten zu Privatparkplätzen, Firmengeländen oder Straßen, die nur für Anrainer bestimmt sind, gelten als Straße mit öffentlichem Verkehr. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, am 18.12.1995 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr in Graz, in der Limonigasse, Hof des Hauses Vorbeckgasse 3, als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen MZ-1 ZBF mit einem Verkehrsunfall im ursächlichem Zusammenhang gestanden zu sein. Sie habe 1.) ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2.) habe sie nicht an der Sachverhaltsfeststellung mitgewirkt, da sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmög... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 StVO liegt in nachstehendem Falle vor: Der gegenständliche Vorplatz (Innenhof eines Hauses) ist von einer öffentlichen Straße her mangels Abschrankung ungehindert befahrbar und begehbar. Das Fahrverbotszeichen am Beginn der Einfahrt ändert nichts daran, daß jedermann - Fußgänger wie Lenker von Fahrzeugen - faktisch in der Lage ist, über die Gasse in den Hof des Hauses V. Gasse 3 zu gelangen. Im Hofbereich deutete möglicherwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, da der Weg für jedermann erkennbar nur als Grundstückszufahrt zu einem Einfamilienwohnhaus samt landwirtschaftlichem Kleinbetrieb dient und als solcher in der Regel nur von den Bewohnern und von diesen bekannten Personen benutzt wird, nicht jedoch von "betriebsfremden" Personen, wie etwa Kunden, Parkplatz suchenden Fahrzeuglenkern, Wanderern usw. Die hier in Rede stehende Zufahrtsstraße ist somi... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Straße, eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, das heißt, die Widmung. Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt, noch als Privatstraße gekennzeichnet ist. Eine Straße kann von jedermann unter gleichen Bedingungen benü... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Belieferung eines Depots diverser Getränke von 20 Tonnen Gewicht fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 2 Lit a der Ferienreiseverordnung, zumal ein Depot auch kein Ausflugsgebiet darstellt. Bestätigung Schlagworte Ferienreiseverordnung; Belieferung eines Depots mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erlassung einer Fußgängerzone am gesamten Platz eines Innenstadtbereiches, und zwar einschließlich einer im Privateigentum stehenden dazugehörigen dreieckigen Fläche, erscheint rechtmäßig, wenn diese gesamte einheitlich gestaltete Fläche seit langer Zeit (beispielsweise 20 bis 30 Jahre) durch stillschweigende Widmung dem Gemeingebrauch unterliegt, da sicher ein Bedürfnis besteht, diesen gesamten innerstädtischen Platz zum Zwecke der Verkehrsberuhigung zur Fußgängerzone zu e... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Straße eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, dh die Widmung. Es handelt sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn diese weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind. Solches ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine enge Stelle der Fahrbahn liegt dann vor, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite neben dem abgestellten Fahrzeug weniger als 2,5 m erreicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Wertung einer Straße als solche mit öffentlichem Verkehr kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund, sondern darauf an, daß die Verkehrsfläche von jedermann unter den gleichen Bedingungen benutzt werden kann. Allein die 2,55 m lange blaue Bodenmarkierung, die offensichtlich die Grenze zwischen öffentlichem Gut und dem Eigentum der Beschuldigten kennzeichnen soll - verbunden mit der Aufschrift "Strandbad A" (versehen mit Fußabdrücken in Richtung Strandb... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft M bestrafte T Z mit Straferkenntnis vom **.**.199*, Zl. 3-****-9* in Punkt 1 wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO, weil er am **.**.199* um **.** Uhr als Lenker des PKW **-**** die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einen besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert habe, obwohl er das Fahrzeug am **.**.199* gelenkt habe und vermutet werden ko... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichen Verkehr liegt dann vor, wenn der Verfügungsberichtigte auf ihr den allgemeinen, wenn auch unter Umständen auf bestimmte Personengruppen beschränkten Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr zuläßt. Behält sich hingegen der Verfügungsberechtigte die individuelle Zulassung bestimmter Personen zum Fahrzeug- und/oder Fußgängerverkehr auf der Straße für jedermann erkennbar vor und stellte diese individuelle Zulassung auch im Sinne des Ausschlusses anderer Persone... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft S hat gegen Herrn M R folgendes Straferkenntnis vom ** M*** 199*, 3-****-9*, erlassen: Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: in der Zeit vom **199* bis ***199* Ort: U**** O********, im Zuge der B ** auf der Höhe des Hauses U**** O******** Nr ** im Bereich des südlichen Gehsteiges. Tatbeschreibung: Die Straße durch Aufstellen von Gartentischen und Sesseln zu verkehrsfremden Zwecken benützt, obwohl Sie hiefür keine erforderliche Bew... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine öffentliche Verkehrsfläche vorliegt, ist unerheblich, ob es sich um Eigengrund handelt oder nicht. Maßgebend sind die äußeren, für den Verkehrsteilnehmer wahrnehmbaren Verhältnisse. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §5 Abs2 iVm §99 Abs1 litb StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 30. September 1994 um 01,10 Uhr in S********, H***** Straße, auf dem Gelände der Total-Tankstelle die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Aufforderung zum Alkotest ist unter anderem auch entscheidend, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung bzw das Setzen sonstiger Delikte beim Lenken eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war. Ist dies der Fall, kann auch auf einem Privatparkplatz die Durchführung des Alkotests verlangt werden bzw könnten auf dem Privatgrund weitergehende Amtshandlungen durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich der verdächti... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Zl Cst 6024/Dt/93, vom 19.7.1994, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 24.5.1993 um 12.00 Uhr in Wien, W-straße öffentl Parkgarage das Kfz mit dem Kennzeichen W25 nicht entsprechend den auf der Fahrbahn abgebrachten Bodenmarkierungen zum Parken aufgestellt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9 Abs7 StVO Wegen dieser Verwaltungsübertretungen werden über Sie folgende Strafen verhängt: Geldstrafe von 7... mehr lesen...
Rechtssatz: Parkgaragen sind nicht als Straßen mit öffentlichem Verkehr anzusehen. mehr lesen...