Rechtssatz: Gemäß § 1 KFG hat ein Fahrzeug als auf Straßen mit öffentlichem Verkehr "verwendet" zu gelten, wenn es sich auf der Straße befindet und seine weitere Verwendung als Fahrzeug auf der Straße als möglich oder beabsichtigt angenommen werden kann. Ob eine Straße eine Straße mit öffentlichem Verkehr gemäß § 1 Abs 1 StVO ist, wird nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- oder Eigentumsverhältnissen am Straßengrund beurteilt. Hingegen sind Straßen, die nur zu bestimmten Zwecken ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Klärung, welche Bereiche eine Fußgängerzone nach § 76 a Abs 1 StVO umfaßt, ist der Text der Verordnung heranzuziehen. Werden darin nur (bestimmte) Gemeindestraßen bzw. Gemeindestraßenabschnitte zur Fußgängerzone erklärt, fällt eine (dreieckige) Verkehrsfläche, die im Privateigentum steht und einen Teil einer Straße mit öffentlichem Verkehr darstellt, nicht darunter, wenn sie (unter anderem) nicht zur Gemeindestraße erklärt wurde (§ 7 Abs 1 Z 4 Stmk Landesstraßenverwaltungsg... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 StVO liegt vor, wenn ein Privatparkplatz, der mittels Schild als solcher gekennzeichnet ist und auf die kostenpflichte Abschleppung vorschriftswidrig parkender Fahrzeuge hinweist, mangels weiterer Beschränkungen (keine Absperrungen und Abschrankungen) zumindest (von einer öffentlichen Straße aus) ungehindert befahren werden konnte. Schlagworte Straßenverkehrsordnung öffentliche Straße Parkplatz mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, seinen PKW in einer Kurzparkzone zum Halten oder Parken aufgestellt, ohne dafür gesorgt zu haben, daß das Kraftfahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einer richtig eingestellten Parkscheibe gekennzeichnet ist und verantwortet sich der Beschuldigte, der sich am Tattag im Ortsgebiet des Tatortes aufgehalten hat, damit, daß er ..."zwischenzeitlich den Fahrzeuglenker (Parker) in seiner Familie ausfindig gemacht hat und ist dieser ber... mehr lesen...
Rechtssatz: § 71 Abs 3 KFG ist im Hinblick auf § 1 Abs 1 leg cit so zu verstehen, daß im Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs 1 STVO) der Besitzer eines ungültig gewordenen Führerscheines dann straffällig wird, wenn er nicht unverzüglich die Ausstellung eines neuen Führerscheines oder die Vornahme der erforderlichen Ergänzung beantragt. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §82 Abs2 StVO 1960 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt. Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe am 11.5.1991 vor 12,05 Uhr im Ortsgebiet von M******** nächst dem Haus Hauptstraße **2 den Kombi Marke Lada Nivagrün lackiert mit schwarzen Streifen ohne Kennzeichentafeln auf der Strafe ohne Bewilligung aufgestellt. Dagegen hat der Rechtsmittelwerber fristgerecht... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Wertung einer Straße als solche mit öffentlichem Verkehr ist unerheblich, ob eine Versorgung durch die öffentliche Hand im Sinne der Verkehrssicherungspflicht stattfindet und ob die gegenständliche Fläche eine Durchfahrt nach irgendeiner Richtung gestattet bzw den Fließverkehr behindert. Selbst eine Einschränkung der Benützungsart auf einen bestimmten Personenkreis (zB "Parken nur für Hausbewohner") entzieht der Straße nicht den Charakter einer öffentlichen Verkehrsfläc... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 30.6.1976, Zlen. 2306-2310/75. Rechtssatz: Tatbestand des § 3 Abs. 1 lit. b und c der Oö. SperrzeitenVO iVm § 198 Abs. 2 GewO bereits erfüllt, wenn die Gäste das Cafe nicht spätestens um 4.00 Uhr verlassen haben und dieses danach geschlossen wird, ohne daß es darauf ankäme, daß die nach dem Eintritt der Sperrstunde noch im Lokal verweilenden Gäste nicht mehr bewirtet wurden. Abweisung. Schlagworte Strafbemessung: Vorsatz. mehr lesen...
Der Anzeige eines Gendarmeriebeamten des Gendarmerieposten xx vom 13. Februar 1991, GZP xx ist zu entnehmen, daß Herr E H am 16. November 1990 um 10,39 Uhr den Kombi KZ N in xx M, am Hauptplatz auf der Hauptplatzauffahrt südlich des Springbrunnens auf der dort für Rechtsabbieger vorgesehenen Fahrspur zum Halten abgestellt habe. (Der Beschuldigte habe sich von seinem Fahrzeug entfernt und sei es durch das verkehrsbehindert abgestellte Fahrzeug zu einer Verkehrsstauung gekommen.) Di... mehr lesen...
Begründung: Der Sachverhalt ist vom Berufungswerber nicht bestritten worden. Zu Punkt 1): Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, er sei Anrainer und deshalb zur Zufahrt berechtigt. Als Anrainer sind die Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften anzusehen. Der Begriff "Anrainer" umfaßt also nicht nur die Eigentümer von Grundstücken entlang des Weges, sondern auch allfällige (Rechts-)Besitzer, sodaß außer dem Eigentümer einer neben der Straße gelegenen Liegenschaft a... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Einstufung einer Sackgasse als Verkehrsfläche iSd §19 Abs6 StVO (welcher zur Begriffsbestimmung des "fließenden Verkehrs" vorrangig heranzuziehen ist) kommt es nicht auf die Verkehrsfrequenz, sondern darauf an, ob sie sich in ihrer gesamten Anlage von sonstigen öffentlichen Straßen unterscheidet (OGH 22.5.1975, 2 OB 104/75, ZVR 1975/215). Liegt durch eine Anrampung (wie bei einer Gehsteigüberfahrt) zwar ein Merkmal vor, daß die Sackgasse von sonstigen öffentlichen Straß... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 27.3.1991, Zl.89/04/0226; VwSlg 8644A/1974; VwGH v. 10.12.1988, Zl.88/06/0108 Rechtssatz: Auch bloßes Verweilenlassen der Gäste in der Betriebsstätte über die Sperrstunde hinaus ist strafbar. Beweislastumkehr gem. §5 VStG bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Gewerbebetreibender muß die für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften auch im Detail kennen. Befangenheit des Organes führt bei eindeutig rechtswidrigem Verhalten des Beschuldigten nicht zur Fehlerhaftigkeit... mehr lesen...