Mit dem angefochtenen Straferkenntnis legte die Erstinstanz der Beschuldigten zu Last, sie habe es am xxx gegen 14.20 Uhr als verantwortlicher Hundehalter unterlassen, zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, ihre 2 Hunde (Border Collies), außerhalb von geschlossenen, verbauten Gebieten, und zwar im Bereich xxx, Verbindungsstraße xxx, Gemeinde xxx, mit einem Maulkorb zu versehen, an der Leine zu führen oder entspreche... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 02.03.2005, GZ VK-5352-2004, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt vorgeworfen: ?Tatzeit: 19.03.2004, 00.15 Uhr Tator: A 12, Gemeinde Angath, km 0015.200 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben die gem § 1 lit c der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 02.11.1989, BGBl Nr 527/1989 auf der A-12 Inntalautobahn/A-13 Brennerautobahn in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.... mehr lesen...
Rechtssatz: Die behördliche Entfernung des Fahrzeuges, dessen Abstellen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr die begründete Besorgnis hervorruft, es werde zu einer Verkehrsbeeinträchtigung kommen, ist eine notstandsbehördliche Maßnahme, die ohne vorhergegangenes Verfahren zu treffen ist. Zwingende Voraussetzung zur Anwendung der Bestimmung § 89a Abs. 2 StVO ist nicht, dass gegen eine Regel der Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde. Abs. 2 stellt ausschließlich auf das Vorliegen einer Ver... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 12. April 2002, Zl. 3-***-02, wurde der Berufungswerber wegen drei Übertretungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm §3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit drei Geldstrafen in Höhe von je ? 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: je 168 Stunden) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass der Berufungswerber als Arbeit- und Auftraggeber dafür verantwortlich sei, dass drei namentlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Au-Pair-Verhältnissen handelt es sich um arbeitnehmerähnliche Verhältnisse im Sinne des §2 Abs2 litb AuslBG, bei welchen jedoch im Fall des Zutreffens der im § 1 Z 12 AuslBVO normierten Voraussetzungen an die Stelle der Bewilligungspflicht die dort normierte Anzeigepflicht tritt. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See der E. GmbH, W, K Nr. 24, die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Cafeteria und eines Restaurants außer der Aufstellung und dem Betrieb einer offenen Feuerstelle am Standort GP 15/217, KG H, W, nach Maßgabe näher angeführter Plan- und Projektsunterlagen und unter Vorschreibung von insgesamt 60 Auflagen erteilt. Als Rechtsgrundlage führt die Bezirkshauptmannschaft Zell ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nachbarn einer Betriebsanlage haben nur im regulären Genehmigungsverfahren gemäß § 356 GewO 1994 Parteistellung, die durch Erhebung von rechtzeitigen Einwendungen im Sinne des § 42 AVG beibehalten wird. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 359b GewO 1994 haben Nachbarn ausdrücklich keine Parteistellung. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 29.9.2001, G 98/01, und 3.3.2001, G 87/00) ergibt sich aber aus einer gebotenen verfassungskonformen Auslegu... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine allenfalls formal nicht rechtswirksam aufgekündigte Vergleichs- und Weiserfläche fällt dann nicht zur Last, wenn der Betroffene auf die Wirkung der mündlichen Aufkündigung vertraut hat, weil die Behörde auch nicht widersprochen hat (VStG § 45 Abs.1 Z2). Schlagworte Willenserklärung mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen: ?Sie haben als betreibender Gewerbeinhaber des Rauchfangkehrergewerbes für den Kehrbezirk .. der Salzburger Kehrgebiet-Verordnung am Standort in S, .. zu verantworten, dass Arbeiten, die dem Rauchfangkehrergewerbe unterliegen außerhalb des Kehrbezirkes durchgeführt wurden, so wurde a) am 21.3.2003 eine Installations-Einbaubestätigung für Erdgasanlagen, wonach die Abgasanlage den geltenden ÖNORMEN und d... mehr lesen...
Rechtssatz: Verwaltungsübertretungen im Zusammenhang mit unbefugter Gewerbeausübung werden, sofern mehrere von einem einheitlichen Tatwillen umfasste Tathandlungen gegeben sind, als fortgesetztes Delikt gewertet. Auch Rauchfangkehrertätigkeiten außerhalb des Kehrgebietes sind nicht anders zu beurteilen. Schlagworte § 368 GewO; fortgesetztes Delikt; Rauchfangkehrertätigkeiten außerhalb des Kehrgebietes mehr lesen...
Rechtssatz: Unmittelbare Anwendbarkeit der EU-Richtlinien bei der Gebührenbemessung für die Fleischuntersuchung, soweit die innerstaatlich durch Verordnung festgesetzten höheren Tarife sachlich nicht nachvollziehbar sind. mehr lesen...
Rechtssatz: Besteht für ein kundgemachtes Halte- und Parkverbot keine erforderliche Verordnungsgrundlage, kann dieses Verbot keinerlei Rechtswirkung entfalten. Gegenständlich wurde der Beschuldigte angezeigt, weil er sein Fahrzeug in einem durch das Vorschriftszeichen ?Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel ?ausgenommen einspurige Kraftfahrzeuge" kundgemachtem Halte- und Parkverbot abgestellt hat. Da es allerdings an der erforderlichen Verordnungsgrundlage für das kundgemachte Hal... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben am 23.09.2002 in Innsbruck, Leopoldstraße 3, Innenhof 1) um 19.30 Uhr als Lenker des Pkw T-xxxxx als ursächlich Beteiligter an einem Verkehrsunfall, bei dem der Pkw I-yyyyy leicht beschädigt wurde, nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, 2) um 19.45 Uhr ebendort trotz berechtigter Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein abgeschrankter Parkplatz, auf dem die Abstellfläche des Berufungswerbers ausgewiesen ist, ist keine öffentliche Verkehrsfläche iSd § 1 StVO. Das Verfahren wegen unterlassener Unfallsmeldung und Verweigerung des Alkotests ist daher einzustellen. Schlagworte abgeschrankter, Parkplatz, öffentliche, Verkehrsfläche mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 Abs. 4 des Kärntner Tierschutz- und Tierhaltungsgesetzes ist dahingehend zu verstehen, dass ein Hund dann nicht dem Maulkorb- und Leinenzwang unterliegt, wenn er während der Jagdausübung für Zwecke eingesetzt wird, die das Anlegen dieser Vorrichtungen naturgemäß ausschließen. Dementsprechend kann sich der Beschuldigte nicht mit Erfolg auf diese Ausnahmebestimmung berufen, war ihm doch der Jagdhund nach der Rückkehr von der Jagd zu einer läufigen Hündin i... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein im Besitz eines Privaten stehender Parkplatz stellt eine Straße mit öffentlichem Verkehr dar, wenn nicht durch eine entsprechende Abschrankung erkennbar ist, dass das Gegenteil zutrifft (so auch VwGH vom 23.4.1999, Zahl: 98/02/0343). Schlagworte Straße, öffentliche Straße, Parkplatz, Abschrankung mehr lesen...
Rechtssatz: Ein pauschal gehaltenes Begehren um Übermittlung aller Bescheide, die Umweltdaten beinhalten ("Zusendung von Ablichtungen der seit 1993 erlassenen Trinkwasserausnahmebescheide"), ist dem Inhalt nach abzuweisen. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Fahrzeuglenker am * * **** um 23,20 Uhr in M**** G****** auf der B******* Höhe Nr. * auf dem Parkplatz des C****** C**** in Richtung Ausfahrt den PKW mit dem polizeilichen Kennzeichen W ***** * gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. (Der Alkoholgehalt der Atemluft habe 0,95 mg/l betragen.) Wegen Übertretung von §5 Abs1, §99 Abs1 lita StVO 1960 wurde... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 StVO 1960 gilt dieses Bundesgesetz für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Bei der Bewertung, ob es sich um eine Straße bzw Verkehrsfläche mit öffentlichem Verkehr handelt, wird nicht nach den Besitz- oder Eigentumsverhältnissen beurteilt, sondern nach ihrer Benützung. Eine Straße mit öffentlichem Verkehr liegt dann vor, wenn der Verfügungsberechtigte (Straßenerhalter)... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs.2 Störfallverordnung - diese Verordnung gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auch für bereits genehmigte gefahrengeneigte Anlagen - hat der Inhaber einer vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung genehmigten gefahrengeneigten Anlage die nach § 7 oder § 8 anzufertigende Sicherheitsanalyse und den Maßnahmenplan (Abs.3) unverzüglich, spätestens jedoch vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung, zu erstellen und der zur Genehmigung der Betri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 06.09.2000 zwischen 9:45 Uhr bis 11:00 Uhr als Lenker bzw. Verantwortlicher des Traktors mit Anhänger, Kennzeichen (ohne), in Kirchbichl, Ortsteil Boden Höhe Nr. 26, die öffentliche Privatstraße/Gemeindestraße 1) durch das Abstellen eines Traktors (Marke Holder) samt Anhänger auf Höhe des dort befindlichen Kapellenhauses (Fahrzeug wurde quer abgestellt), ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die StVO gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Ob eine Straße, eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, dass heißt die Widmung (VfGH 01.07.1971, ZVR 1972/127). Im vorliegenden Fall wurde das gegenständli... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sie haben am 21 12 1997 im Lokal in , Betriebsart Bar, die mit Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16 12 1996, LGBl Nr 79/1996, festgelegte Sperrstunde von 4 00 Uhr nicht eingehalten, da um 5 00 Uhr Getränke an die etwa 80 bis 100 Gäste verabreicht wurden. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 368 Z 9 GewO 1994 iVm § 1 (2) lit b der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Ergänzung zu einer Verordnung den redaktionellen Mangel - vorliegend "Parkdauer Montag und Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr - weist jedoch die Stammfassung der Verordnung in einem bestimmten Bereich eine generelle Parkdauer von 1 1/2 Stunden, Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr aus, so ist diese bindend und ist der Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn er sein Fahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 27.9.1997, um 01.15 Uhr, in Peggau, auf der A 9, Höhe Strkm. 165,500 in Richtung Spielfeld, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen (D) S-RP466 (Pkw) die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO 1960 begangen. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde über ihn gemäß § 9... mehr lesen...
Rechtssatz: Die ziffernmäßige Angabe der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, wie der nach § 43 Abs 2 lit a StVO auf Autobahnen verordneten Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h, ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Übertretung der betreffenden Verordnung (vgl. sinngemäß VwGH 8.11.1985, 85/18/0069; 20.1.1988, 87/03/0197). Damit wäre eine dahingehende Auswechslung des Tatvorwurfes, daß nicht die nach § 20 Abs 2 StVO auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, sondern die nac... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Liezen als erste Instanz) warf der nunmehrigen Berufungswerberin mit Straferkenntnis folgende Sachverhalte vor: 1.) Sie habe sich am 16.10.1996 um 22.00 Uhr, am 27.10.1996 um 01.55 Uhr und am 06.11.1996 um 00.30 Uhr in Pürgg-Trautenfels, Lessern 68, im Bordell Club E mit Riemchenhöschen und BH bekleidet in erkennbarer Absicht der Kontaktaufnahme zur Durchführung eines Beischlafes gegen Entgelt aufgehalten, ohne sich vor Beginn dieser Tätigkeit e... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung nach § 4 Abs 2 AIDS-Gesetz und nach § 1 der Verordnung BGBl 314/1974 über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen, ist - wie für die Annahme der Ausübung der Prostitution - ein tatsächlicher Vollzug geschlechtlicher Akte oder unzüchtiger Handlungen (in Form der Duldung am eigenen Körper oder der Vornahme an anderen) nicht erforderlich. Es reicht hierfür aus, daß jemand sich zu solchen Han... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach den Vorschriften über die Kundmachung der Verordnungen und die Anbringung der Straßenverkehrszeichen erfolgt die Kundmachung von Verordnungen gemäß § 7 Abs 5 StVO ua durch Anbringung einer Zusatztafel am Einbahnpfeil. Bei sonstigen Kundmachungen müssen die Verkehrszeichen nach der Vorschrift des § 48 StVO entsprechend angebracht werden und sind sie in einer solchen Art und Größe anzubringen, daß sie von den Lenkern herannahender Fahrzeuge leicht und rechtzeitig erkannt wer... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 22.11.1996, GZ.: 15.1 1996/3777, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 24.5.1996, von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr, in K, Hanns Korenplatz 1, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen VO-8 JCD (PKW), in einer Fußgängerzone außerhalb der Zeiten, innerhalb deren das Halten für die Dauer einer Ladetätigkeit bzw. eines Zustelldienstes erlaubt sei, gehalten und habe keinen Zustelldienst durchgeführt. Wegen einer Übertretung... mehr lesen...