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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Äußerung, die freie Arbeitsstelle stehe weiterhin zur Verfügung, bekundet hinreichend ein Interesse an der Stellung von Ersatzkräften. Aus dem Wortlaut dieser Erklärung kann jedenfalls nicht unmittelbar das Gegenteil erschlossen werden. Dazu kommt noch, dass die Erteilung eines "Vermittlungsauftrages" an keine besonderen Formvorschriften gebunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090058.X03Im RIS seit
14.06.2007