RS Vwgh 1989/9/4 89/09/0058

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Veröffentlicht am 04.09.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Äußerung, die freie Arbeitsstelle stehe weiterhin zur Verfügung, bekundet hinreichend ein Interesse an der Stellung von Ersatzkräften. Aus dem Wortlaut dieser Erklärung kann jedenfalls nicht unmittelbar das Gegenteil erschlossen werden. Dazu kommt noch, dass die Erteilung eines "Vermittlungsauftrages" an keine besonderen Formvorschriften gebunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090058.X03

Im RIS seit

14.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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