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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;Rechtssatz
Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis die künftige Einhaltung der in Betracht kommenden allgemeinen und besonderen lohnrechtlichen und arbeitsrechtlichen (die seit der Nov BGBl 1988/231 auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorschr mitumfassen) Vorschr, insb der gesetzlichen, satzungsgemäßen und kollektivvertraglichen Bestimmungen sowie jener der Arbeitsverfassung und des Arbeitnehmerschutzes, als zweifelhaft erscheinen lassen (Hinweis E 21.1.1988, 87/09/0236).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090090.X01Im RIS seit
12.10.2006Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009