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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber nicht ausdrücklich (trotz behördlicher Aufforderung) einen "Vermittlungsauftrag" beim zuständigen Arbeitsamt gestellt hat, kann nicht auf seine mangelnde Bereitschaft dem gerechtfertigt von ihm aufgestellten Anforderungsprofil entsprechende Ersatzkräfte (hier: ungarische Sprachkenntnisse für Verkaufsberaterin-Dolmetscher in Elektrogeschäft mit ungarischem Kundenkreis) einzustellen, geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090007.X01Im RIS seit
13.06.2007