RS Vwgh 1989/6/28 89/09/0007

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Veröffentlicht am 28.06.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber nicht ausdrücklich (trotz behördlicher Aufforderung) einen "Vermittlungsauftrag" beim zuständigen Arbeitsamt gestellt hat, kann nicht auf seine mangelnde Bereitschaft dem gerechtfertigt von ihm aufgestellten Anforderungsprofil entsprechende Ersatzkräfte (hier: ungarische Sprachkenntnisse für Verkaufsberaterin-Dolmetscher in Elektrogeschäft mit ungarischem Kundenkreis) einzustellen, geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090007.X01

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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