Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1;Rechtssatz
Sachlich begründete Modifikationen des Anforderungsprofiles der zustellenden Ersatzkraft sind - unter Berücksichtigung der objektiv festgestellten Fähigkeiten und Kenntnisse des "beantragten Ausländers" - im Laufe des Verfahrens insoweit zulässig, als die Änderung des Anforderungsprofiles nicht über den Gegenstand der erstinstanzlichen Verwaltungssache hinausgeht und die Erfüllung eines anderen Berufsbildes bedeuten würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090061.X02Im RIS seit
12.06.2007