RS Vwgh 1989/10/18 89/09/0061

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Sachlich begründete Modifikationen des Anforderungsprofiles der zustellenden Ersatzkraft sind - unter Berücksichtigung der objektiv festgestellten Fähigkeiten und Kenntnisse des "beantragten Ausländers" - im Laufe des Verfahrens insoweit zulässig, als die Änderung des Anforderungsprofiles nicht über den Gegenstand der erstinstanzlichen Verwaltungssache hinausgeht und die Erfüllung eines anderen Berufsbildes bedeuten würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090061.X02

Im RIS seit

12.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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