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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/09/0060 E 1. September 1988 RS 2Stammrechtssatz
Eine mit Ersatzkräften des Arbeitsamtes früher gemachte schlechte Erfahrung rechtfertigt eine von vornherein angenommene negative Haltung gegenüber den derzeit vorhandenen Ersatzkräften nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090041.X03Im RIS seit
13.06.2007