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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die zusätzliche Forderung im Administrativverfahren, ein Gemüsekonservenerzeugungsarbeiter müsse auch über einen Führerschein der Gruppe C verfügen, stellt lediglich eine zulässige Modifikation des ursprünglich eingebrachten Antrages, nicht aber einen im Berufungsverfahren gestellten neuen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine andere als die bisher beantragte Tätigkeit dar.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090048.X04Im RIS seit
13.06.2007Zuletzt aktualisiert am
14.11.2008