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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Wird behauptet, ein Aisländer besitze auf Grund arbeitslosversicherungspflichtiger Beschäftigungen Anspruch auf Leistungen nach dem AlVG, kann die Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG diese Frage als Vorfrage selbstständig beurteilen. Bei Zutreffen dieses Vorbringens gehört nämlich der Ausländer zum Kreis der bevorzugten Ausländer, deren Beschäftigung "Sorge und Entwicklung des Arbeitsmarktes" nicht entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090041.X01Im RIS seit
13.06.2007