RS Vwgh 1990/4/25 89/09/0146

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

21/03 GesmbH-Recht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §3 Abs1;
AuslBG §4 Abs1;
GmbHG §16 Abs1;
GmbHG §20 Abs1;
GmbHG §35 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH ist jedenfalls verpflichtet, den Beschlüssen (Weisungen) der Generalversammlung nachzukommen, deren Rechte sogar die Abberufung des Geschäftsführers umfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090146.X02

Im RIS seit

25.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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