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21/03 GesmbH-RechtNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer GmbH ist jedenfalls verpflichtet, den Beschlüssen (Weisungen) der Generalversammlung nachzukommen, deren Rechte sogar die Abberufung des Geschäftsführers umfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090146.X02Im RIS seit
25.04.1990