RS Vwgh 1990/5/31 89/09/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1990
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Vorführung von Abdichtungsprodukten für Geschäftskunden ist dem Berufsbild eines Baustoffverkäufers bzw Baustoffvertreters zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090143.X06

Im RIS seit

31.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten