RS Vwgh 1990/4/25 89/09/0150

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z11;

Rechtssatz

Die Tätigkeit als Geschäftsführer ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Beschäftigung iSd § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090150.X07

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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