Norm: EGZPO ArtXLII IJJN §99
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Angabe des Vermögens und Rechnungslegung ist ein vermögensrechtlicher Anspruch im Sinne des § 99 Abs 1 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 196/75 Entscheidungstext OGH 15.10.1975 1 Ob 196/75 Veröff: ZfRV 1979,206 (Glosse von Schwimann) 7 Ob 577/84 Entscheidungstext OGH 20.06.19... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Vermögensrechtliche Ansprüche sind solche, die auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind, sowie aber auch solche die sich aus vermögensrechtlichen Beziehungen ableiten. Es entscheidet die Natur des Rechtes, dessen Schutz der Kläger begehrt. Entscheidungstexte 1 Ob 196/75 Entscheidungstext OGH 15.10.1975 1 Ob 196/75 Veröff: ZfRV 1979,206 (Glosse von Schwim... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Dem Gesetz ist eine Subsidiarität des Vermögensgerichtsstandes nur in der Richtung zu entnehmen, daß er durch einen allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten im Inland (§ 99 Abs 1 JN; vgl Fasching I 475 Vorbemerkungen vor § 99 JN) und darüber hinaus durch einen ausschließlichen besonderen Gerichtsstand des Beklagten (§§ 76 ff JN; vgl Fasching I 390 Vorbemerkungen vor §§ 76 bis 85 JN) ausgeschlossen wird. ... mehr lesen...
Auf Grund der von der Beklagten in Wien ausgestellten, an die Mitteleuropäische Handelsbank AG in Frankfurt am Main als Bezogene gerichteten, bei Vorlage jedoch nicht eingelösten Schecks vom 28. August 1974, lautend auf 80.000 DM, und vom 5. September 1974, lautend auf 75.000 DM, erwirkte die Klägerin gegen die Beklagte den Scheckzahlungsauftrag des Erstgerichtes vom 31. Oktober 1974 über insgesamt 155.000 DM samt Anhang. Keiner der beiden Schecks enthält eine besondere Angabe des Zah... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Rechtsmißbräuchliches Erschleichen der Zuständigkeit setzt zumindest ein absichtliches Herbeiführen des Zuständigkeitstatbestandes voraus. Ein Aufrechterhalten einer ohne Mitwirkung des Klägers entstandenen Situation durch diesen reicht hiezu nicht aus. Entscheidungstexte 2 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 26.09.1974 2 Ob 207/74 Veröff: JBl 1975,101 ... mehr lesen...
Norm: JN §99Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art2 Z4 litb
Rechtssatz: Die Erklärung der unterlegenen Partei, sich auf den Rechtsstreit nur im Hinblick auf das Vermögen einzulassen, das sich im Staate des angerufenen Gerichtes befindet (exceptio incompetentiae internationalis), hat für den Prozeß keine Bedeutung, sondern nur für die Exekutionsführung im Ausland. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Gegenstände, die für andere Personen als den Beklagten keinen vermögensrechtlichen Wert darstellen bzw - wirtschaftlich gesehen - verwertbar sind, sind dem Vermögensbegriff des § 99 JN nicht zu unterstellen (wie Fasching I 479). Entscheidungstexte 1 Ob 145/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 145/72 Veröff: JBl 1974,269 (unrichtig 1 Ob 45/72 zitiert... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bezahlung eines Betrages von S 183.800.- sA als restliches Entgelt für die Herstellung und Lieferung von zwei Flutlichtmasten-Verlängerungen für eine Wiener Sportanlage. Sie stützt die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes iS des § 88 Abs 1 JN, des Fakturengerichtsstandes iS des § 88 Abs 2 JN, den Gerichtsstand des Vermögens gemäß § 99 JN und den Gerichtsstand der Vereinbarung nach § 104 JN. Das E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 EJN §99
Rechtssatz: Der Vermögensgerichtsstand kann auch auf eine vom Beklagten zur Sicherung abgetretene Forderung gestützt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 505/72 Entscheidungstext OGH 29.02.1972 4 Ob 505/72 Veröff: EvBl 1972/259 S 492 = SZ 45/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Ein im Ausland gelegener Wahlgerichtsstand steht, ebensowenig wie etwa der im Ausland gelegene allgemeine Gerichtsstand des Beklagten, der Geltendmachung des Vermögensgerichtsstandes nach § 99 JN nicht im Wege. Entscheidungstexte 8 Ob 342/66 Entscheidungstext OGH 06.12.1966 8 Ob 342/66 Veröff: EvBl 1967/242 S 302 = JBl 1967/382 ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Eine erst nach Klagserhebung abgegebene Aufrechnungserklärung, derzufolge die Forderung, die Grundlage des Gerichtsstandes nach § 99 JN ist, getilgt wird, vermag an dem Gerichtsstand nichts zu ändern. Entscheidungstexte 6 Ob 222/64 Entscheidungstext OGH 16.09.1964 6 Ob 222/64 Veröff: EvBl 1965/186 S 270 Eur... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit der am 6. November 1961 überreichten Klage vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes 24.928.65 S. Der Beklagte erhob die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit mit der Begründung: , daß er in Österreich keinen Wohnsitz und auch kein Vermögen habe. Er habe seinen Wohnsitz in T. in Liechtenstein. Die Klägerin behauptete, daß der Vermögensgerichtsstand gegeben sei. Das Erstgericht erklärte das Verfahren ab Zustellung der Klage als nichtig und wies die Klage ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Auf Forderungen, die dem Beklagten nur formell, nicht aber effektiv zustehen (Forderungserwerb des indirekten Stellvertreters) kann der Vermögensgerichtsstand ebensowenig gegründet werden wie auf ein Vermögen, das der Beklagte erst nach der Klagsanbringung erwirbt. Entscheidungstexte 8 Ob 101/64 Entscheidungstext OGH 07.04.1964 8 Ob 101/64 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: 1) Unter Vermögen im Sinne des § 99 JN ist jeder im Inland lokalisierte wirtschaftliche Wert zu verstehen. Dazu gehören auch Forderungen. 2) Eine nachträgliche Änderung oder der Wegfall des Vermögens, etwa durch Veräußerung oder Verbringung, beseitigt den Gerichtsstand nicht, selbst wenn durch den Fortfall des Vermögensgerichtsstandes die Möglichkeit der Anhängigmachung des Anspruches im Inland wegfiele. Ergibt sich jed... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Zur Frage, ob das grundbücherliche Eigentum an einer Liegenschaft den Gerichtsstand des Vermögens zu begründen vermag, wenn der Liegenschaftseigentümer im Zeitpunkt der Anhängigmachung des Prozesses bei Gericht über die Liegenschaft bereits einen Vorvertrag geschlossen und die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung grundbücherlich eintragen lassen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des Vermögens kann nicht auf eine Gegenforderung des Beklagten gestützt werden, wenn der Kläger den Bestand dieser Forderung bestreitet (so schon GlUNF 5175). Entscheidungstexte 8 Ob 168/62 Entscheidungstext OGH 22.05.1962 8 Ob 168/62 Veröff: EvBl 1962/422 S 525 1 Ob 579/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Eine Wandlungsklage kann nicht deshalb beim Gerichtsstand des Klägers eingebracht werden, weil dem Beklagten im Falle seines Unterliegens ein Anspruch auf Rückstellung der gelieferten Sache zustände. Entscheidungstexte 2 Ob 64/29 Entscheidungstext OGH 06.02.1929 2 Ob 64/29 Beisatz: Wohl aber nach rechtskräftiger, stattgebender Entscheidung. (T1) Veröf... mehr lesen...
Der Antragsteller behauptet, ihm stehe gegen Hedwig K. eine Forderung von 60.000 S s. A. zu. Herbert T., der Bruder der Genannten, habe gegen diese das Versäumungsurteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 14. Mai 1957, Cg 598/57, lautend auf 180.000 S, erwirkt und führe auf Grund dieses Urteiles Forderungsexekution. Der Antragsteller beabsichtige, die unterlassene Anfechtung des Versäumungsurteiles und dieses selbst gemäß § 2 Z. 1 AnfO. anzufechten. Da ein örtlicher inländischer G... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Wer die Anfechtung eines im Inlande gefällten Versäumungsurteiles, das gegen einen inländischen Schuldner gerichtet ist, gegen den im Ausland wohnhaften (und sonst keinen inländischen Gerichtsstand besitzenden) ausländischen Kläger anstrebt, kann sich auf den Gerichtsstand nach § 99 JN berufen. Entscheidungstexte 1 Nd 127/60 Entscheidungstext OGH 23.11.1960... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt im vorliegenden Rechtsstreit die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung des Betrages von 1.290,70 S samt Nebengebühren. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes hat sie sich darauf berufen, dass der Beklagte in Köflach-Pichling seinen ordentlichen Wohnsitz habe und sein Aufenthalt im Auslande nur der Arbeitssuche diene und vorübergehend sei. Auch habe der Beklagte verschiedene ihm gehörige Fahrnisse in Köflach-Pichling. Die... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Vermögensgerichtsstand ist nicht gegeben, wenn die Zugehörigkeit des im Inlande befindlichen Vermögens zum Vermögen des Ausländers (wegen Nichtanerkennung der im Auslande getroffenen konfiskatorischen Maßnahmen) zweifelhaft ist. Entscheidungstexte 2 Ob 339/58 Entscheidungstext OGH 01.10.1958 2 Ob 339/58 Veröff: JBl 1959,38 = EvBl 1959/21 S 45 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 BABGB §905 IEJN §99
Rechtssatz: Die theoretische
Begründung: des Rechtssatzes, daß die Forderung am Wohnsitz des Schludners gelegen ist, liegt darin, daß auf Grund des Territorialitätsprinzips lediglich am Wohnsitz des Schuldners ein aktiver Zwang zur Eintreibung der Forderung ausgeübt werden kann ( vgl Raape, int. Privatrecht, S 632, Seidl-Hohenveldern, int Konfiskations - und Enteignungsrecht S 88, ähnlich auch RG 130/27, BGH 2... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX Abs2JN §99
Rechtssatz: Ein inländisches Bankguthaben eines ausländischen Staates oder dessen diplomatischer Auslandsvertretung ist ein Vermögen im Sinne des § 99 JN. Einholung einer Äußerung nach Art IX Abs 3 EGJN vor Erlassung eines Zahlungsverbotes oder Drittverbots über ein derartiges Konto. Entscheidungstexte 6 Ob 126/58 Entscheidungstext OGH 06.08.1958 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Kläger hat im Falle der Einrede der örtlichen Unzuständigkeit den Nachweis zu erbringen, daß der Beklagte Vermögen im Sprengel des angerufenen Gerichtes besitzt. Entscheidungstexte 3 Ob 364/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 3 Ob 364/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS004... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der Einrede der örtlichen Unzuständigkeit hinsichtlich der auf § 99 JN. gestützten Klage nach abgesonderter Verhandlung nicht Folge gegeben. Das Rekursgericht hat zufolge Rekurses der beklagten Partei der Einrede stattgegeben und die Klage zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs der Klägerin nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst steht der Begriff "Vermögen" zur Entscheidung. Der Oberste Gericht... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Auch ein geringfügiger und in keinem Verhältnis zum Streitwert der eingeklagten Forderung stehender Betrag (zB fünfzig Schilling) ist ein Vermögen im Sinne des § 99 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 392/57 Entscheidungstext OGH 03.09.1957 1 Ob 392/57 Veröff: SZ 30/43 6 Ob 259/60 Entscheidungstext OGH 04... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Ein dem Beklagten (der die Annahme verweigert) noch nicht zugekommener Betrag - die Einzahlung eines Betrages bei einer Sparkasse zwecks Auszahlung an ihn ist nicht als Zahlung im Sinne des § 1413 ABGB anzusehen - reicht zur Annahme eines Vermögensgerichtsstandes nach § 99 JN nicht hin. Entscheidungstexte 1 Ob 395/25 Entscheidungstext OGH 12.05.1925 1 Ob ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit ihrem geänderten Klagebegehren die Feststellung, daß die Beklagte bezüglich der in der Klage aufgezählten österreichischen Marken nicht rechtmäßige Inhaberin des markenberechtigten Unternehmens der Firma K. L. & C. H. in B. sei und die Beklagte schuldig sei, den beim österreichischen Patentamt von ihr gemäß § 6 MarkenÜG. gestellten Antrag auf Eintragung der in der Klage aufgezählten Marken in das Markenregister zurückzuziehen. Die örtliche Zuständigkeit de... mehr lesen...
Norm: JN §99MarkSchG 1953 §61PatG 1950 §21 Abs4UWG §23
Rechtssatz: Zum Vermögensgerichtsstand des immateriellen Rechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 16/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 3 Ob 16/55 Veröff: SZ 28/29 4 Ob 24/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 24/92 Vgl aber ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Jedes, welchen Namen immer habende Vermögen genügt, um den Gerichtsstand nach § 99 JN zu begründen. Entscheidungstexte 3 Ob 39/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 3 Ob 39/55 Veröff: JBl 1955,363 1 Ob 145/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 145/72 Vgl; Beisatz: Ausschlaggebend ist, ob sich ... mehr lesen...