Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 99 JN setzt voraus, dass der Wert des im Inland befindlichen Vermögens etwa zwanzig Prozent des Streitwertes erreicht. Entscheidungstexte 8 Ob 559/91 Entscheidungstext OGH 06.06.1991 8 Ob 559/91 Veröff: EvBl 1991/182 S 784 = RdW 1991,325 = RZ 1993/20 S 75 7 Ob 523/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, die Zahlung von DM 24.000 samt Zinsen für am 28.3.1990 erfolgte Warenlieferungen. Zur
Begründung: der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichtes führten sie aus, der Beklagte verfüge über Vermögen in Bregenz, und zwar einen Drucker, ein Add-on-pack, eine 30 MB-Festplatte sowie einen Drehkreuzsimulator. Der Gesamtwert dieser Gegenstände betrage mindestens öS 110.000. Gemäß § 243 Abs. 4 ZPO wurde de... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt mit ihrer am 14. 1. 1991 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Zahlung von S 9,516.497,65 samt 11,5 % Zinsen seit 14. 9. 1990. Sie brachte dazu vor, sie betreibe ein Unternehmen, das in ständiger Geschäftsbeziehung mit der beklagten Partei stehe. Wesentlicher Teil dieser auch jetzt noch bestehenden Geschäftsbeziehung sei die Übernahme der Finanzierung der von der Beklagten verwendeten Transportfahrzeuge gewesen. Die von der klagenden Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Prinzessin Madeleine von B*** (im folgenden Erblasserin), die als ursprüngliche klagende Partei das Verfahren eingeleitet hatte, ist - während des Berufungsverfahrens im ersten Rechtsgang - am 1.9.1984 verstorben. Ihrer Ehe mit Prinz Xavier von B*** entstammen sechs Kinder, und zwar die vier Beklagten sowie ferner Prinzessin Francoise von B***-L***, die dem Verfahren auf seiten der klagenden Partei als Nebenintervenientin beigetreten war, sowie Prinz Sixtus vo... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei macht gegen den Beklagten Ansprüche aus zwei Leasingverträgen geltend: Über einen Wohnwagen der Marke Bürstner City 480 TL, abgeschlossen am 19.7./27.7.1988, und über einen PKW Daihatsu, abgeschlossen am 2.1./5.1.1989. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge war der Beklagte nach seinen Angaben in Pettenbach, OÖ, wohnhaft. Der zweite Antrag wurde in Scharnstein gestellt. Nach § 10 Z 3 der in beiden Verträgen gleichlautenden Allgemeinen Leasingbed... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Da es zur
Begründung: des Gerichtsstandes des Vermögens nach § 99 Abs 1 JN darauf ankommt, dass der Wert des im Inland befindlichen Vermögens nicht unverhältnismäßig geringer ist, als der Wert des Streitgegenstandes, folgt schon unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut, dass auch die Höhe des Vermögens (Forderung) zumindest soweit genannt werden muss, dass diese Beurteilung erfolgen kann. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da es zur
Begründung: des Gerichtsstandes des Vermögens nach § 99 Abs 1 JN darauf ankommt, daß der Wert des im Inland befindlichen Vermögens nicht unverhältnismäßig geringer ist als der Wert des Streitgegenstandes (§ 99 Abs 1 letzter Satz JN), folgt schon unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut, daß auch die Höhe dieser Forderung zumindest soweit genannt werden muß, daß diese Beurteilung erfolgen kann. Was unmittelbar aus dem Ge... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 23. März 1988 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 100.000,-- ab Klagstag. Zur
Begründung: der Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichtes berief sich die Klägerin auf den im § 99 JN normierten Vermögensgerichtsstand. Gleichzeitig stellte die Klägerin beim Erstgericht den Antrag, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung ab Antragstag zur Leistung eines einstw... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung vn 1.814,70 sfr sA auf Grund der Urteile der Gerichtskommission Rohrschach (erste Instanz) und des Kantongerichtes St.Gallen (zweite Instanz). Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag mit der
Begründung: ab, die Urteile seien gemäß Art 1 Z 1 des österreichisch-schweizerischen Vollstreckungsvertrages wegen ausschließlicher inländischer Zuständigkeit nicht vollstreckbar. Die von den... mehr lesen...
Begründung: In der am 11. November 1986 beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage behauptete der Kläger, er sei seit 1978 Eigentümer der Liegenschaft EZ 340 (II) KG Jochberg. Diese sei zusammen mit den Beklagten gekauft worden, die gemeinsam das Hälfteeigentum anstrebten. Zur Umgehung der mit einem Eigentumserwerb durch die ausländischen Beklagten verbundenen grundverkehrsrechtlichen Schwierigkeiten seien mehrere Verträge geschlossen worden, die den Beklagten eine eigentüme... mehr lesen...
Begründung: Ein Schiedsgericht erkannte die Klägerin schuldig, der Beklagten S 1,155.594,70 samt Zinsen und die mit S 1,045.229 (darin enthalten S 19.839 Umsatzsteuer und S 827.000,-- Barauslagen) bestimmten Prozeßkosten zu bezahlen. Die Klägerin begehrte in ihrer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage den Ausspruch, daß dieser Schiedsspruch aufgehoben werde und unwirksam sei. Sie führt zur
Begründung: aus, ein Schiedsvertrag sei nicht wirksam zustandegekommen. Bei den im Kos... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §99
Rechtssatz: Inländisches Vermögen des Beklagten in Form einer Bankgarantie, die nur im Fall eines Prozeßerfolges der Klägerin oder eines entsprechenden Vergleichsabschlusses realisiert werden könnte, begründet schon deshalb nur eine schwache Inlandsbeziehung, weil es sich dabei um einen Tatbestand handelt, welcher den des § 99 JN nicht erfüllt, sondern ihm nur nahekommt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 JN setzt voraus, daß sich die Lage des Vermögens feststellen läßt. Beim Urheberrecht ist dies jedoch nicht möglich. Entscheidungstexte 3 Nd 509/87 Entscheidungstext OGH 23.09.1987 3 Nd 509/87 Veröff: EvBl 1988/52 S 280 = ZfRV 1988,47 = JBl 1988,322 (zustimmend Pfersmann) ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer zunächst beim Bezirksgericht Kitzbühel eingebrachten Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten die Zahlung von 239.250 DM samt Anhang. Der Beklagte sei Eigentümer der 126/546-Anteile der Liegenschaft EZ 109 II KG Niederau, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 3 a verbunden sei. Um der Klägerin daran das Eigentum zu verschaffen, hätten die Streitteile am 21. Juli 1980 einen Optionsvertrag, einen Treuhandvertrag und einen Vertrag über die Verei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte haftet auf Grund der von ihr am 25. Mai 1983 ausgestellten Generalpolizze der Veranstalterin der Schweizer Mustermesse Basel für die "Art. 14'83", die Internationale Kunstausstellung 1983 in Basel, als Versicherer. Klaus A***, der Inhaber einer Galerie in Vomperbach bei Schwaz in Tirol, welcher mit Graphiken, Pastellen und Ölbildern der Kokoschka-Schülerin Hilde G*** an der Art. 14'83 teilnahm, schloß auf der Grundlage dieser Generalpolizze mit der Beklagt... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob das im Inland befindliche Vermögen unverhältnismäßig geringer ist als der Wert des Streitgegenstandes, kommt es nur auf das Verhältnis des Wertes des Vermögens zum Wert des Streitgegenstandes, nicht auf die Relation des Wertes des Vermögens zu den voraussichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung an. Der Streitgegenstand darf nicht in krassen Mißverhältnis zum Wert des Vermögens stehen, es muß eine... mehr lesen...
Norm: JN §99KO aF §67
Rechtssatz: Vermögensgerichtsstand des deutschen Konkursverwalters bei dem inländischen Gericht, in dessen Sprengel sich (konkursfreies) Vermögens des Gemeinschuldners befindet. Entscheidungstexte 5 Ob 635/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 5 Ob 635/83 Veröff: GesRZ 1984,164 = EvBl 1984/125 S 494 European Cas... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als Abfe... mehr lesen...
Norm: JN §99JN §104 FKSchG §14ZPO §240 A
Rechtssatz: § 14 KSchG schafft keine positive Zuständigkeitsordnung für Verbrauchergeschäfte, er enthält nur Prorogationsverbote. Der Verbraucher kann daher mit den im Gesetz genannten Ausnahmen bei jedem Gericht geklagt werden, das nach den Vorschriften der JN zuständig ist. Dies gilt auch für den Gerichtsstand nach § 99 JN. Der Beklagte kann jedoch noch in der Klagebeantwortung die Unzuständigkeitsein... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob im Zeitpunkt der Klagsanbringung der entsprechende Geldbetrag schon bei der Drittschuldnerin eingelangt war, sondern auf die Annahme und Bestätigung des unwiderruflichen Überweisungsantrages durch die Bank. Entscheidungstexte 2 Ob 552/80 Entscheidungstext OGH 24.07.1980 2 Ob 552/80 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptete, der Beklagte habe ihn in einer Pressekonferenz dadurch grob fahrlässig der Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten als Ingenieurkonsulent für Bauwesen bezichtigt, daß er (über die Mängel des W Baues) wörtlich erklärt habe: "Die Konstruktionsberechnungen waren in Ordnung, nur wurde nicht alles berechnet, was zu berechnen war." Dadurch sei ihm ein fast zugesprochener Auftrag mit einer Honorarsumme von 1 000 000 S entgangen; er begehre aus dem Titel des Schadene... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIXJN §1 AJN §42 AaJN §99
Rechtssatz: Wenn auch § 99 JN häufig die Voraussetzung für die
Begründung: der inländischen Gerichtsbarkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist, regelt diese Bestimmung doch lediglich die Zuständigkeit des Gerichtes. Der Fortfall eines inländischen Vermögens, das den Gerichtsstand des Vermögens begründet hat, kann daher die einmal begründete Zuständigkeit eines bestimmten inländischen Gerichtes nicht... mehr lesen...
Norm: JN §99ZPO §235 D
Rechtssatz: Der allfällige Wegfall des inländisches Vermögens nach der Klagserhebung steht der Bewilligung der Klagsänderung nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 516/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 1 Ob 516/79 Veröff: EvBl 1980/15 S 49 = SZ 52/60 6 Ob 632/89 Entscheidungstext OGH 13.12.1990 6 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung des Schillinggegenwertes von 173 287.16 DM. Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichtes berief sich der Kläger auf den Gerichtsstand des § 99 Abs. 1 JN mit der Begründung: , die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, die im Handelsregister München registriert sei und keinen Firmensitz in Österreich habe, besitze im Inland Vermögen, und zwar 292/100 000 Anteile der Liegenschaft EZ 1... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Vermögen einer Personalhandelsgesellschaft begründet für eine Klage gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter aus seiner Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Vermögensgerichtsstand nach § 99 Abs 1 JN. Entscheidungstexte 6 Ob 729/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 6 Ob 729/78 Veröff: RZ 1980/26 S 135 = SZ 51/155 ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Wahlgerichtsstand des inländischen Vermögens setzt ein von der Entscheidung über die Rechtsbeständigkeit des Klagsanspruches unabhängiges Vermögen voraus. Macht der Kläger einen Bereicherungsanpruch unter Behauptung der Nichtigkeit eines Vertrages geltend und wäre das inländische Vermögen nur vorhanden, wenn die behauptete Nichtigkeit gegeben ist, ist diese aber im Prozeß bestritten, liegt die genannte Voraussetzung... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des Vermögens setzt ein vom Klagsanspruch verschiedenes und von der Entscheidung über die Rechtsbeständigkeit des Klagsanspruches unabhängiges Vermögen voraus, sodaß der Anspruch auf Erbringung der Gegenleistung durch den Beklagten in Erfüllung des eingeklagten Vertrages nicht zur
Begründung: des Gerichtsstandes hinreicht. Entscheidungstexte 1 Nd 52... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Aufschiebend bedingte Rechte sind als Vermögen im Sinne des § 99 JN zu betrachten, wenn der Eintritt der Bedingung von einem Willensakt des Beklagten abhängig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 745/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 745/77 1 Nd 502/85 Entscheidungstext OGH 26.06.1985 1 Nd 502/85 Ve... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Ansprüche, die erst aus dem laufenden Prozeß abgeleitet werden können, sind zur
Begründung: des Vermögensgerichtsstandes nicht geeignet (zB Anspruch auf Rückstellung der gelieferten Ware auf Grund einer Klage auf Aufhebung des Kaufvertrages, Anspruch aus der begehrten Auflösung oder Nichtigerklärung eines Vertrages). Entscheidungstexte 7 Ob 745/77 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 99 JN soll eine Prozeßführung wegen vermögensrechtlicher Ansprüche im Inland dann ermöglichen, wenn der Beklagte im Inland keinen Wohnsitz hat - daher ausdehnende Auslegung. Entscheidungstexte 7 Ob 674/76 Entscheidungstext OGH 04.11.1976 7 Ob 674/76 Veröff: EvBl 1977/128 S 269 3 Ob 649... mehr lesen...