Norm
JN §99Rechtssatz
Der Vermögensgerichtsstand ist nicht gegeben, wenn die Zugehörigkeit des im Inlande befindlichen Vermögens zum Vermögen des Ausländers (wegen Nichtanerkennung der im Auslande getroffenen konfiskatorischen Maßnahmen) zweifelhaft ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0046879Dokumentnummer
JJR_19581001_OGH0002_0020OB00339_5800000_001