Norm
JN §99Rechtssatz
Vermögensrechtliche Ansprüche sind solche, die auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind, sowie aber auch solche die sich aus vermögensrechtlichen Beziehungen ableiten. Es entscheidet die Natur des Rechtes, dessen Schutz der Kläger begehrt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0045946Dokumentnummer
JJR_19751015_OGH0002_0010OB00196_7500000_006