RS OGH 1975/10/15 1Ob196/75, 10Ob501/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1975
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Norm

JN §99

Rechtssatz

Vermögensrechtliche Ansprüche sind solche, die auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind, sowie aber auch solche die sich aus vermögensrechtlichen Beziehungen ableiten. Es entscheidet die Natur des Rechtes, dessen Schutz der Kläger begehrt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 196/75
    Entscheidungstext OGH 15.10.1975 1 Ob 196/75
    Veröff: ZfRV 1979,206 (Glosse von Schwimann)
  • 10 Ob 501/87
    Entscheidungstext OGH 28.02.1989 10 Ob 501/87
    Beisatz: Darunter fallen auch Feststellungsbegehren, denen eine vermögensrechtliche Beziehung zugrundeliegt und Rechtsgestaltungsklagen, mit denen die Gestaltung eines Vermögensrechtes begehrt wird. (T1) Veröff: SZ 62/31

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0045946

Dokumentnummer

JJR_19751015_OGH0002_0010OB00196_7500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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