Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Vermögensgerichtsstand kann auch aushilfsweise herangezogen werden und muß in diesem Falle nicht schon in der Klage angegeben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 39/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 3 Ob 39/55 Veröff: JBl 1955,363 1 Ob 486/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 1 Ob 486/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §36GmbHG §75JN §99
Rechtssatz: Der Anteil an einer ausländischen GesmbHG, die eine Forderung gegen einen inländischen Schuldner hat, ist kein inländisches Vermögen des einzelnen Gesellschafters i. S. des § 99 JN ( unter Ablehnung der Entscheidung ZBl 1932,150 ) Entscheidungstexte 2 Ob 429/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 2 Ob 429/54 EvBl 1954/331 S 483 = JBl 1954,... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Inländische Forderungen einer als deutsches Eigentum unter öffentlicher Verwaltung stehenden Zweigniederlassung einer deutschen Firma begründen für den Rechtsstreit eines Inländers gegen die in Deutschland ihren Sitz habende Hauptniederlassung nicht den Gerichtsstand nach § 99 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 868/53 Entscheidungstext OGH 18.11.1953 1 Ob 868/53... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der § 99 JN versteht unter Vermögen nur jene Güter, die eine Verfügungsmacht gewähren. Dazu gehört auch ein bereits geltend gemachter Rückstellungsanspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 451/52 Entscheidungstext OGH 29.05.1953 1 Ob 451/52 Veröff: EvBl 1953/353 S 442 1 Ob 486/61 Entscheidungstext OGH 13.12... mehr lesen...
Kläger war bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Aktiengesellschaft und seit 1924 bei dieser in Z. (Tschechoslowakei) angestellt. Er hat bis zum Eintritt der staatspolitischen Ereignisse im Jahre 1945 bei der Beklagten Dienst gemacht. Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes wurde er als Angehöriger der deutschen Nation aufgefordert, seine Agenden bei der Beklagten zu übergeben, alles zurückzulassen und auszuwandern. Sein Begehren um Auszahlung seines restlichen Ge... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des Vermögens kann im Einzelfall auch dann begründet sein, wenn er auf eine dem Beklagten gegen den Kläger zustehende Forderung gestützt wird, die der Kläger gleichzeitig in einem gegen ihn eingeleiteten anderen Verfahren bestreitet. Entscheidungstexte 1 Ob 126/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 1 Ob 126/51 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die auf den Gerichtsstand nach § 99 JN. gegrundete Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht verwarf die Unzuständigkeitseinrede und trug dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens in der Hauptsache auf. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionskurs der beklagten Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: § 99 JN. enthält zwei Gerichtsstände, den des Vermögens und den des Klagsgegenstande... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: § 99 JN ist auch dann anwendbar, wenn der Gegenstand der Klage nicht zum Vermögen des Beklagten gehört und auf Grund eines obligatorischen Anspruches begehrt wird. Nach dieser Gesetzesstelle ist daher für den Streit zweier Forderungsprätendenten bezüglich eines Gerichtserlages der Sitz des Verwahrschaftsgerichtes (nicht der Verwahrungsabteilung des OLG) maßgebend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Eine Forderung, die zur Zeit der Klagserhebung uneinbringlich ist, begründet den Gerichtsstand des § 99 JN nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 44/38 Entscheidungstext OGH 25.01.1938 3 Ob 44/38 Veröff: SZ 20/18 3 Ob 514/94 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 514/94 ... mehr lesen...
Norm: JN §99ZPO §582ZPO §596
Rechtssatz: Wurde ein Rechtsstreit zwischen zwei Ausländern, die ihren Sitz im Auslande haben, durch ein österreichisches Schiedsgericht entschieden, so kann die Klage auf Unwirksamkeit des Schiedsspruches in Österreich auch bei einem nach § 99 JN zuständigen Gerichte anhängig gemacht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 61/36 Entscheidungstext OGH 29.01.1936... mehr lesen...
Norm: JN §89JN §99ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Eine Wechselklage nach § 557 ZPO kann nur beim allgemeinen Gerichtsstande des Wechselschuldners oder beim Gericht des Zahlungsortes eingebracht werden (§ 89 JN), nicht aber beim Gerichtsstande des Vermögens im Sinne des § 99 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 363/34 Entscheidungstext OGH 09.07.1934 1 Ob 363/34 Veröff: SZ 16/145 ... mehr lesen...
Norm: JN §89JN §99ZPO §557
Rechtssatz: Eine Wechselklage nach § 557 ZPO kann nur beim allgemeinen Gerichtsstande des Wechselschuldners oder beim Gericht des Zahlungsortes eingebracht werden (§ 89 JN), nicht aber beim Gerichtsstande des Vermögens im Sinne des § 99 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 363/34 Entscheidungstext OGH 09.07.1934 1 Ob 363/34 Veröff: SZ 16/145 ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Zu § 99 JN im Zusammenhang mit einer Oppositionsklage. Entscheidungstexte 3 Ob 40/29 Entscheidungstext OGH 05.02.1929 3 Ob 40/29 Veröff: SZ 11/28 1 Ob 516/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 1 Ob 516/79 Veröff: EvBl 1980/15 S 49 = SZ 52/60 Europ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Der Kostenanspruch des in einem Vorprozesse mit der Einrede der Unzuständigkeit siegreich gewesen Beklagten begründet unter keinen Umständen den Gerichtsstand des § 99 JN für dieselbe Streitsache. Entscheidungstexte 2 Ob 1057/28 Entscheidungstext OGH 13.12.1928 2 Ob 1057/28 Veröff: SZ 10/347 European Case Law... mehr lesen...
Norm: JN §87JN §99
Rechtssatz: Eine ausländische Versicherungsgesellschaft, die eine Repräsentanz im Inlande hat, kann auch beim Gerichte des Sitzes einer ständigen Vertretung (Vermittlungsagentur) belangt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 7/26 Entscheidungstext OGH 12.01.1926 1 Ob 7/26 Veröff: SZ 8/12 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Inländische Vertretung einer ausländischen Aktiengesellschaft in Liquidation. Entscheidungstexte 3 Ob 1017/25 Entscheidungstext OGH 05.01.1926 3 Ob 1017/25 Veröff: SZ 8/6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0046949 Dokumentnummer JJR_19260105_OGH0002_0030OB... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Gegen den Erben ist der Vermögensgerichtsstand an dem Orte begründet, an dem sich ein Vermögen der Verlassenschaft befindet, zu der er sich als Erbe erklärt hat. Entscheidungstexte 2 Ob 803/24 Entscheidungstext OGH 18.11.1924 2 Ob 803/24 Veröff: SZ 6/360 1 Ob 604/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Die einer OHG zustehende Forderung begründet für eine Klage gegen einen Gesellschafter den Vermögensgerichtsstand. Entscheidungstexte 2 Ob 730/24 Entscheidungstext OGH 08.10.1924 2 Ob 730/24 Veröff: SZ 6/324 6 Ob 729/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 6 Ob 729/78 Vgl auch; Veröff: SZ 51/155 ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Auch die Aufhebung eines vermögensrechtlichen Vergleiches stellt sich als ein vermögensrechtlicher Anspruch dar. Entscheidungstexte 3 Ob 446/23 Entscheidungstext OGH 20.06.1923 3 Ob 446/23 Veröff: SZ 5/163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046841 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Die vom Beklagten am Klagetage bereits weiter übertragene Verfügungsberechtigung über eine beim Spediteur lagernde Ware begründet auch dann nicht den Vermögensgerichtsstand, wenn der Beklagte noch zum Widerruf der Übertragung berechtigt war. Entscheidungstexte 1 Ob 1244/22 Entscheidungstext OGH 04.01.1923 1 Ob 1244/22 Veröff: SZ 5/3 ... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Eine Forderung der beklagten Partei gegen den inländischen Kläger kann den Gerichtsstand des § 99 JN begründen, wenn sie bei aufrechtem Bestande der Klageforderung sich zur Aufrechnung eignen würde, nicht aber dann, wenn sie schon nach dem Vorbringen der Klage durch Aufrechnung erloschen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 66/21 Entscheidungstext OGH 23.02.1921 3 Ob 6... mehr lesen...
Norm: JN §99
Rechtssatz: Für die
Begründung: des Gerichtsstandes nach § 99 JN ist die Staatsbürgerschaft und der Wohnsitz des Klägers ohne Belang. Entscheidungstexte 2 R 165/20 Entscheidungstext OGH 12.10.1920 2 R 165/20 Spruchrepertorium Nr 9 neu; Veröff: SZ 2/146 4 Ob 568/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 568/8... mehr lesen...