RS OGH 1964/4/7 8Ob101/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1964
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Norm

JN §99

Rechtssatz

Auf Forderungen, die dem Beklagten nur formell, nicht aber effektiv zustehen (Forderungserwerb des indirekten Stellvertreters) kann der Vermögensgerichtsstand ebensowenig gegründet werden wie auf ein Vermögen, das der Beklagte erst nach der Klagsanbringung erwirbt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0046864

Dokumentnummer

JJR_19640407_OGH0002_0080OB00101_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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