Norm
AußStrG §9 E1Rechtssatz
Der Käufer, der zwar von einem später Verstorbenen mündlich ein unbewegliches Gut gekauft, aber noch keinen erst den Erwerb des Eigentums durch die bücherliche Einverleibung ermöglichenden schriftlichen Vertrag geschlossen hat, kann im Verlassenschaftsverfahren nicht um die Genehmigung des noch nicht beurkundeten Vertrages einkommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006276Dokumentnummer
JJR_19850109_OGH0002_0030OB00602_8400000_001