RS OGH 1985/1/9 3Ob602/84

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Veröffentlicht am 09.01.1985
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Norm

AußStrG §9 E1

Rechtssatz

Der Käufer, der zwar von einem später Verstorbenen mündlich ein unbewegliches Gut gekauft, aber noch keinen erst den Erwerb des Eigentums durch die bücherliche Einverleibung ermöglichenden schriftlichen Vertrag geschlossen hat, kann im Verlassenschaftsverfahren nicht um die Genehmigung des noch nicht beurkundeten Vertrages einkommen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 602/84
    Entscheidungstext OGH 09.01.1985 3 Ob 602/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006276

Dokumentnummer

JJR_19850109_OGH0002_0030OB00602_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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