Norm
ALöschG §2 Abs3Rechtssatz
Der die Interessen der Gesellschaft vertretende Liquidator ist zur Rechtsmittelerhebung gegen den abweisenden Beschluss über den Antrag auf Anordnung der fortgesetzten Liquidation und Wiedereintragung der Firma einer GmbH befugt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006934Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.09.2010