RS OGH 1985/1/10 6Ob19/84, 3Ob95/10g, 3Ob94/10k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1985
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Norm

ALöschG §2 Abs3
AußStrG §9 J3
GmbHG §90

Rechtssatz

Der die Interessen der Gesellschaft vertretende Liquidator ist zur Rechtsmittelerhebung gegen den abweisenden Beschluss über den Antrag auf Anordnung der fortgesetzten Liquidation und Wiedereintragung der Firma einer GmbH befugt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006934

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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