Norm
AußStrG §9 E1Rechtssatz
Dem Dritten kommt im Verfahren, in dem dem Verlassenschaftskurator vom Nachlassgericht ihn betreffende Aufträge erteilt werden, keine Parteistellung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0006288Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.03.2014